Seit 01.03.2011 ist die modal gmbh + co. kg zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach den Forderungen des Dritten Sozialgesetzbuch SGB III, § 84 und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung (AZAV). Somit bietet die modal gmbh + co. kg in allen Seminarbereichen zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen an, die über die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter gefördert werden können.
Unserer Trägernummer lautet: 361/20947
Unsere Maßnahmenummern erhalten Sie auf Anfrage
Die Nachweise über die erfolgte Zertifizierung über die GZQ Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitäts- und Umweltmanagement-Systemen mbH.
Besorgen Sie sich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit / Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein und reichen Sie uns diesen zusammen mit Ihrer Seminaranmeldung ein.
ESF-Förderungen mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument zur Finanzierung und Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Zu deren Umsetzung haben die Bundesländer individuelle Zuschussprogramme für Angestellte und Unternehmen zur betrieblichen Weiterbildung erstellt.
Durch das bundesweite Förderprogramm der Bildungsprämie und das Weiterbildungssparen können Sie mit einem Zuschuss von bis zu 500,- EUR bei Ihrer beruflichen Weiterbildung rechnen. Alle Informationen und die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder telefonisch unter 0800 - 26 23 000
Durch das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit werden gering qualifizierte Mitarbeiter, ältere Mitarbeiter ab dem 45. Lebensjahr und Mitarbeiter aus Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de oder in Ihrer Agentur für Arbeit.
Durch das ESF-BA-Programm der Bundesagentur für Arbeit werden Bezieher von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de oder in Ihrer Agentur für Arbeit.
Jedes Bundesland verantwortet zusätzlich zu den bundeseinheitlichen Modellen eigene Programme zur Förderung von Bildung und Weiterbildung.
Nähere Informationen zur Umsetzung der Programme des Europäischen Sozialfonds in den Bundesländern erhalten Sie auf den nachfolgend genannten Internetauftritten (dies ist nur eine Auswahl möglicher Programme ohne Anrecht auf Vollständigkeit):
Baden Württemberg
Bayern
http://www.stmas.bayern.de/esf/
Berlin
http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeische-strukturfonds/esf/
Brandenburg
http://www.esf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb3.c.208471.de
http://www.wdb-brandenburg.de/Foerdermoeglichkeiten.35.0.html
http://www.lasa-brandenburg.de/
Bremen
http://www.esf-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de
Hamburg
http://www.esf-hamburg.de/
http://www.weiterbildungsbonus.net/
Hessen
http://www.qualifizierungsschecks.de
Mecklenburg-Vorpommern
http://www.europa-mv.de/foerderinstrumente/fonds_mv/esf/
Nordrhein-Westfalen
http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
http://www.bildungsscheck.nrw.de
Niedersachsen
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/
Rheinland-Pfalz
Saarland
https://www.saarland.de/136312.htm
Sachsen-Anhalt
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt.html
Schleswig-Holstein
http://www.ib-sh.de/zukunftsprogramm/
Thüringen
https://www.gfaw-thueringen.de/cms/index.php5?s=gfaw_esf_aktuell&pid=22&