Welche berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben gibt es?

Im Bereich des Brandschutzes gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die von baubehördlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetzen bis hin zu Verordnungen und Vorgaben der Versicherer reichen. Letztere können bei Nichteinhaltung Auflagen erteilen oder sogar den Versicherungsschutz verweigern oder kündigen. Ein unzureichender Brandschutz kann für Unternehmen gravierende Folgen haben, wie etwa den Verlust der Betriebsstätte, Produktions- und Lieferausfälle oder den Abgang von Kunden und qualifizierten Mitarbeitenden zur Konkurrenz.

Um solche Szenarien zu vermeiden, ist der vorbeugende Brandschutz von entscheidender Bedeutung. Eine zentrale Maßnahme ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, der als kompetente Fachkraft die Umsetzung und Einhaltung der Brandschutzvorgaben sicherstellt. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Entwicklung und Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen, erstellt Brandschutzkonzepte und organisiert regelmäßige Schulungen und Übungen. Dadurch werden potenzielle Brandgefahren frühzeitig erkannt und beseitigt, und die Anforderungen von Behörden und Versicherungen können effektiv erfüllt werden.

Die Investition in einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten ist somit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und langfristig Schäden zu vermeiden.

Baubehördliche Gesetze und Verordnungen

Anforderungen an den Brandschutz finden sich beispielsweise in Bauordnungen, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden, aber auch in den Feuerwehrgesetzen. Auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geht es um das Thema Brandschutz. Zu den Verordnungen, die den Bereich Brandschutz beinhalten, gehören unter anderem die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt beispielsweise die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und die Kontrolle der überwachungsbedürftigen Anlagen.

Zudem gibt es einige DIN-Regeln, die im Bereich des Brandschutzes Anwendung finden. Dazu gehören unter anderem die

um nur ein paar Beispiele zu benennen. Einige DIN-Regelungen sind mit EU-Richtlinien identisch, so beispielsweise die DIN EN 2, in der die Brandklassen genauer aufgeführt werden, die DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“ sowie die DIN EN 13168, welche „Wärmedämmstoffe für Gebäude“ zum Inhalt hat. Hier wurde europäisches in nationales Recht übernommen.

Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Zu den wichtigsten bundesdeutschen Gesetzen, die sich mit dem Thema Brandschutz beschäftigen, gehören nicht nur das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, welche bereits weiter oben aufgeführt wurden, sondern noch einige weitere gesetzliche Regelungen. Dazu zählen

Auch die Europäische Union hat viele Richtlinien beschlossen, die den Brandschutz zum Thema haben. Dazu gehören unter anderem folgende Richtlinien:

Regelungen der Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften haben ebenfalls eine Fülle von Regelungen erstellt, die den Brandschutz in Unternehmen zum Thema haben. Dazu gehören unter anderem verschiedene Explosionsschutzregelungen (BGR 104), die Regelung zum „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ (BGR 117-1), die „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133), der „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“ (BGI 563) sowie die Regelung zum Thema „Gefahrstoffe - Lösemittel“ (BGI 621).

Vor allem im Bereich des Brandschutzes bei Elektroanlagen werden die VDE und VDI Richtlinien angewandt. Dazu gehören unter anderem die

In den VDI-Richtlinien (nicht zu verwechseln mit den bereits erwähnten VDE-Richtlinien) geht es um „Staubbrände und Staubexplosionen (VDI 2263) sowie um „Empfehlungen für Brandschutz in Hochregalanlagen“ (VDI 3564).

Sämtliche Mitarbeiter, deren Unternehmen Mitglied der jeweiligen Berufsgenossenschaft sind, sind hier unfallversichert. Sie kommen nicht nur in den Genuss von brandschutzvorbeugenden Schulungen und Weiterbildungen, sondern profitieren bei einer Gesundheitsschädigung während der Arbeitszeit auch von zusätzlichen Maßnahmen, die die Gesundheit wiederherstellen oder zumindest deutlich verbessern sollen.

Vereinbarungen auf privatrechtlicher (vertraglicher) Basis mit Sachversicherern

Mit den Sachversicherern bzw. dem Verband der Sachversicherer müssen privatrechtliche, individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Diese legen unter anderem die

fest.

Fazit

Schon anhand der hier aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wird ersichtlich, in wie vielen Bereichen das Thema Brandschutz bzw. vorbeugender Brandschutz relevant ist. Zugleich lässt sich so auch nachvollziehen, warum in Unternehmen Brandschutzbeauftragte ernannt werden müssen, die sich das notwendige Fachwissen aneignen oder bereits besitzen. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ist auch deshalb unabdingbar, da sich rechtliche Vorgaben stetig ändern, während sich aber auch die Technik immer weiter entwickelt. Auch bei der Errichtung und Sanierung von Werkhallen, anderen Produktionsgebäuden und natürlich auch in Verwaltungsgebäuden muss auf den Brandschutz geachtet werden.

Eine Aufstellung sämtlicher bundesdeutscher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie unter diesem Link: http://www.arbeitssicherheit.de/

Auszeichnung 25 Jahre modal