Brandmeldeanlagen sind nicht nur in Unternehmen und Behörden, sondern auch in privaten Haushalten sinnvoll. Rauchmelder, die zu diesen Anlagen gehören, alarmieren bei Rauchentwicklung mit einem lauten Pfeifton und ermöglichen so eine schnelle Reaktion. In Unternehmen und Behörden sorgt der Brandschutzbeauftragte dafür, dass komplexere Frühwarnsysteme, die nach den Normen DIN EN 54 und DIN 14675 betrieben werden, fachgerecht ausgewählt, installiert und gewartet werden. Solche Systeme schützen nicht nur Mitarbeitende, sondern auch technische Ausrüstung und verhindern durch frühzeitige Alarmierung ein Übergreifen der Flammen.
Besonders bewährt haben sich Frühwarnsysteme, die mehrere Alarmfunktionen erfüllen. Zu diesen Funktionen gehören das
Ein Brand kann sowohl die Entwicklung von Rauch, die Entstehung von Licht und von Wärme zur Folge haben. Flüchtige Brandstoffe sorgen für eine stoffliche Umsetzung und die Entstehung von Rauch, welche durch den Rauchmelder registriert wird. Dieser gibt dann einen entsprechenden schrillen Alarmton von sich. Licht hingegen sorgt für eine Strahlung, Wärme für eine Wärmeleitung/Konvektion - beide werden durch einen Wärmemelder bzw. Flammenmelder registriert, der dann den entsprechenden Alarm auslöst.
Häufig entstehen Brände erst nach Betriebsschluss. Durch den Einsatz von Wachpersonal werden sie allerdings in der Regel nicht schnell genug entdeckt, so dass das Gefährdungspotenzial bei der Entdeckung schon erhebliche Ausmaße angenommen haben kann. Deshalb ist es sinnvoll, in Brandmeldeanlagen zu investieren und dadurch für eine wesentlich kürzere Entdeckungszeit zu sorgen. Dies sorgt dann meist auch für einen wesentlich geringeren Schadensumfang.
Brände zeigen sich sowohl durch die Entstehung von Rauch, die Bildung von Flammen als auch durch eine Wärmeentwicklung. Die selbsttätig arbeitenden Branddetektoren reagieren auf diese Anzeichen. Besonders wichtig ist es deshalb, die richtige Auswahl der Melder zu treffen. Lassen Sie sich hierzu von einem Brandschutzbeauftragten oder Sachverständigen beraten.
Natürlich muss ein Fehlalarm ausgeschlossen werden. Zugleich sollte auf die Alarmierung schnellstmöglich reagiert werden.
Bei der Auswahl des Brandmelders ist auf die wesentliche Brandkenngröße zu achten. Unterschieden wird zwischen einem Wärmemelder bzw. Thermomelder, einem Flammenmelder und einem Rauchmelder.
Thermo- oder Wärmemelder kommen vorrangig dann zum Einsatz, wenn ein möglicher Brandverlauf durch schnelle Temperaturänderungen gekennzeichnet ist. Der Melder kann dabei sowohl als Maximalwertmelder beziehungsweise als Differenzialmelder konzipiert werden. Die überwachte Fläche jedes einzelnen Melders kann dabei - je nach Klasse - bei bis zu 30 m² liegen, wenn die Raumhöhe 1,5 bis 7,5 m beträgt.
Flammenmelder sind für Schwelbrände eher ungeeignet, da sie auf den Infrarotanteil einer Flamme reagieren. Die maximale Fläche eines Melders kann bei bis zu 500 m² liegen bei einer Raumhöhe von maximal 20 m liegen. Eingesetzt werden Flammenmelder beispielsweise in Motorprüfständen und geschlossenen Systemen. Fehlalarme werden durch die periodische Linienspannungsunterbrechung vermieden.
Rauchmelder sind am Weitesten verbreitet. Modelle, die nach dem Streulichtprinzip arbeiten, melden bereits kleinste Mengen Rauch. Rauchmelder, die auf der Basis des Ionisationsprinzips arbeiten, können schon im Frühstadium eines Brandes Aerosole registrieren, die meist unsichtbar sind. Aufgrund der Radioaktivität werden diese Melder allerdings nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt. Ungeöffnete Ionisationsmelder sind vollkommen ungefährlich, da ein Herausdringen der Strahlung nicht möglich ist. Allerdings muss im Brandfall der Bauschutt nach verloren gegangenen Ionisationsbrandmeldern abgesucht werden. Sind nicht alle Melder entdeckt worden, muss der gesamte Bauschutt als Sondermüll entsorgt werden.
Sowohl die Rauch- als auch die Aerosolentwicklung hängen besonders stark vom brennenden Material ab. Pro Melder kann eine Fläche von 25 bis 100 m² überwacht werden, die maximale Raumhöhe für den Einbau der Rauchmelder liegt bei 12 Metern.
Die Branderkennung kann sowohl über automatische Brandmelder, Druckknopfmelder (die von Personen ausgelöst werden), und Spezialmeldern wie Multifunktionsmeldersysteme und hochsensible Frühestmeldesysteme erfolgen. Im Falle eines Brandes melden sich diese bei der Brandmelderzentrale und veranlassen entweder eine Automatische Alarmgebung, die Automatische Ansteuerung oder den Einsatz des Hauptmelders sowie des Telefonwahlgerätes, um die hilfeleistenden Stellen einzuschalten. Die Automatische Alarmgebung kann durch einen optischen oder einen akustischen Hausalarm erfolgen. Die Automatische Ansteuerung kann unter anderem das Abschalten der Klimaanlage, die Abschaltung der Geräte, die Schließung der Feuerschutztüren und das Auslösen der Löschanlage regeln.
Brände können auch durch den Austritt von Gasen entstehen. Um eventuelle Anreicherungen von Gasen und Gefahrstoffen zu erkennen und zu analysieren, muss eine Schadstoffanalyse vorgenommen werden. Dazu ist der Einsatz spezieller Messgeräte und Testgeräte für Gefahrstoffe notwendig. Mit ihnen lassen sich beispielsweise die Arbeitsplatzgrenzwerte bestimmen und die Explosionsgrenzen von Gasen festlegen. Um brennbare Gase erkennen zu können, haben sich folgende Geräte Gasmelder mit Halbleitersensoren sowie stationäre und transportable Gaswarngeräte mit Anzeigeinstrumenten bewährt.
Werden an manchen Orten nur von Zeit zu Zeit Arbeiten mit besonderen Brand- und Explosionsgefahren vorgenommen, ist der Einsatz von mobilen Brandmeldeeinrichtungen oder Gaswarngeräten sinnvoll. Dies ist beispielsweise bei unregelmäßig durchzuführenden Schweiß- oder Lötarbeiten der Fall. Einem möglichen, von den Mitarbeitern durch die Schutzbrille nicht bemerkten Entstehungsbrand oder auch einer explosionsfähigen Raumluft kann somit schneller entdeckt und weitergemeldet werden. Mobile Brandmeldeanlagen bestehen beispielsweise aus Funk-Rauch-Meldern sowie einem separaten optisch-akustischen Meldeempfänger, der beispielsweise in der Brandmeldezentrale stationiert ist. Letzterer wird per Funk informiert, der die Information wiederum potenzialfrei an eine ständig besetzte Stelle wie beispielsweise die örtliche Feuerwehr oder die Werks- bzw. Betriebsfeuerwehr weiterleitet. Um auf einen Brand schnell reagieren zu können, muss der aktuelle Standort des mobilen Brandmelders bekannt sein.