Brandschutzordnung

In der Brandschutzordnung (BSO) sind Regelungen dazu zu finden, wie sich im Falle eines Brandes innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes verhalten werden soll. Zugleich führt sie auch Maßnahmen auf, die die Entstehung eines Feuers verhindern können. Die Brandschutzordnung hängt sowohl in vielen Mehrfamilienhäusern als auch in Behörden und Unternehmen an exponierter Stelle aus. Sie hat den gleichen Stellenwert wie eine Hausordnung respektive einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

Vorschriften für die Erstellung einer Brandschutzordnung

Nicht für alle Gebäude ist die Erstellung einer Brandschutzordnung (BSO) bundeseinheitlich vorgeschrieben. Während arbeitsschutzrechtliche Vorschriften diese nicht generell fordern, verlangen einige Bundesländer konkrete und mit den Behörden abgestimmte Brandschutzordnungen für öffentlich zugängliche Unternehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass Brandschutzordnungen stets aktuell gehalten und spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden müssen.

Der Brandschutzbeauftragte übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Er sorgt nicht nur für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung, sondern unterstützt auch bei ihrer Erstellung und Abstimmung mit Behörden. Durch seine Fachkenntnisse gewährleistet er, dass die Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und effektiv umgesetzt wird.

Ein Musterbeispiel für eine geeignete Gliederung bietet die DIN 14096. Diese Regelung enthält auch Informationen über die Gestaltung einer Brandschutzordnung.

Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und der DGUV Information 205-001 sind Unternehmen und Behörden zum Aushängen der  Informationsblätter, die unter anderem Angaben über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungseinrichtungen enthalten, verpflichtet. Für Beherbergungsbetriebe, gewerbliche Unternehmen, Verkaufsstätten und Hochhäuser ist eine Brandschutzordnung nahezu unabdingbar. Aber auch hier kommt es wieder zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern, denn die Brandbekämpfung und der Brandschutz gehören in die landesrechtliche Hoheit. Vorgeschrieben ist das Aushängen einer Brandschutzordnung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen.

Bewohnen viele ausländische Mitbürger das Haus, so ist es auch möglich, die Brandschutzordnung in mehreren Sprachen abzufassen und aufzuhängen. Auf jeden Fall muss aber gleichzeitig auch eine deutschsprachige BSO ausgehängt werden.

Welche Angaben sollte eine Brandschutzordnung beinhalten?

Die Brandschutzordnung gliedert sich entsprechend der DIN 14096 in drei Teile. Der Teil A richtet sich an sämtliche Personen, die sich im Wohngebäude oder im Gebäude des Unternehmens aufhalten. Damit sie sich optisch von anderen Mitteilungen abhebt, ist sie mit einem roten Rahmen versehen. Für jedes Unternehmen muss nach einer Gefährdungsabschätzung eine eigene Brandschutzordnung erstellt werden.

Im Teil A sind unter anderem die Fragen aufgeführt, die bei einer telefonischen Meldung bei der Feuerwehr beantwortet werden sollten. Sie müssen also Informationen darüber geben, wo der Brand entstanden ist, was passiert ist, wie viele Verletzte es gibt und welche Art von Verletzungen vorliegen, sofern das als Laie abschätzbar ist. Zugleich finden Sie hier auch Informationen zum Standort des nächstgelegenen Druckkopfmelders und wichtige Telefonnummern, beispielsweise des Pförtners, der Feuerwehr und unter Umständen auch der Polizei. Im zweiten Feld finden Sie Informationen darüber, wie sich Betroffene in Sicherheit bringen können. Erst wenn alle Personen in Sicherheit gebracht wurden, kann mit einem Löschversuch gestartet werden.

Teil B der BSO richtet sich in der Hauptsache an Beschäftigte des Unternehmens. Hier finden sich die wichtigsten Regeln zum Verhalten bei Bränden, aber auch zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege. Zugleich erfahren die Mitarbeiter, wo sich Brandschutztüren und Rauchabzugseinrichtungen befinden, wo sich die nächste Löschdecke befindet und wer der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens ist. Zugleich wird hier auch aufgeführt, dass im Falle eines Brandes der Fahrstuhl nicht benutzt werden darf. Gewarnt werden die Mitarbeiter entweder durch die Sirene oder durch Lautsprecherdurchsagen. Jeder Mitarbeiter muss Teil B der BSO als Schriftstück ausgehändigt bekommen.

Teil C der Brandschutzordnung ist vor allem für Mitarbeiter gedacht, die mit den Brandschutzaufgaben des Unternehmens betraut sind. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte. Dieser Personenkreis wird durch Teil C der BSO mit der Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen für den Brandschutz betraut.

Darauf ist zu achten

Vor allem Teil A der BSO sollte an gut einsehbaren Stellen ausgehangen werden, an denen jeder Mitarbeiter öfter vorbei geht. Er könnte beispielsweise direkt im Eingangsbereich, aber auch an Informationsbrettern angebracht werden. Auch in anderen Infobereichen, bei Aufzügen und in Fluren können sie ausgehängt werden.

Fluchtwege sind - egal ob in Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern bzw. in Unternehmen - generell freizuhalten. Auch eine vorhandene Feuerwehrzufahrt darf nicht zugeparkt werden.

Mitarbeiter, für die die Teile B und C zutreffen, sollten die BSO schriftlich ausgehändigt bekommen und den Erhalt mit ihrer Unterschrift quittieren.

Bei der Gestaltung der BSO ist darauf zu achten, dass diese auch für Personen mit geringerem Sehvermögen lesbar ist. Zugleich wird auf der Brandschutzordnung vor offenem Feuer gewarnt.

Sinnvoll ist es, nicht nur in den gefährdeten Räumen, sondern auch direkt neben den vorhandenen stationäre Löscheinrichtungen eine Brandschutzordnung auszuhängen. So kann sich jeder im Gefahrenfall noch einmal in Erinnerung rufen, welche Schritte er wann einleiten muss. Natürlich geht dabei die Rettung von Menschenleben und auch von Tieren vor dem Schutz technischer Anlagen.

Auszeichnung 25 Jahre modal