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Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze ergeben sich neue Perspektiven für Sie als Dienstleister. Viele Unternehmen setzen hierfür auf externe Beratung. Explizit für Fachleute aus der Informations- und Telekommunikationstechnik erschließen sich lukrative Berater-Dienstleistungen, die weit über den reinen Datenschutz hinaus gehen können und beispielsweise auch die Informationssicherheit betreffen.
Für angestellte Mitarbeiter bietet die Datenschutzbeauftragter Ausbildung neben der Sicherung des Arbeitsplatzes auch die Möglichkeit, die berufliche Karriere weiter auszubauen. und wesentliche Fachkompetenz zu erlangen.
modal Schulungen, ein Begriff für höchste Qualität in Sachen Fortbildung.
Unsere langjährige Erfahrung auf dem Aus- und Weiterbildungssektor und das permanente Feedback von unseren Kunden ermöglicht die Schaffung von praxisorientierten Ausbildungsangeboten, speziell für den Aus- und Aufbau geschäftlicher Aktivitäten.
Eine Vielzahl unserer Kunden starteten nach unseren Seminaren sehr erfolgreich in die Selbständigkeit oder erweiterten ihre Geschäftsfelder. Unser Hauptanliegen bei der Planung unserer Ausbildungsreihen ist die spätere zügige wirtschaftliche Umsetzbarkeit.
Bestellt eine nicht-öffentliche Stelle keinen Datenschutzbeauftragten, einen ungeeigneten Datenschutzbeauftragten oder erfolgt die Bestellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ab Aufnahme der Tätigkeit der nicht-öffentlichen Stelle, so droht gemäß § 43 Abs. 1 und 3 BDSG schon heute ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden die Bußgelder nochmals deutlich erhöht und orientieren sich zukünftig am Umsatz des betroffenen Unternehmens.
Gerade auf EU-Ebene müssen sich die Kenntnisse des Datenschutzbeauftragten über juristische, technische und organisatorische Bereiche erstrecken. Verfügt der Datenschutzbeauftragte nicht über die für die verantwortliche Stelle erforderliche richtige Mischung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten, so ist die erforderliche Fachkunde nicht gegeben. Wir vermitteln in unseren Seminaren bereits heute auch neue gesetzliche Anforderungen.
Der Beruf des Datenschutzbeauftragten wird nicht nur aufgrund der vergangenen und zukünftigen gesetzlichen Änderungen immer wichtiger und erforderlicher.
Es erschließt sich hier ein lukratives Geschäftsfeld für IT- und Beratungsunternehmen. Durch die Ablösung der veralteten EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 und die Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GV) wird die Stellung des EU-Datenschutzbeauftragten noch anspruchsvoller. Gerade in Deutschland sind hierfür in den vergangenen Jahren wesentliche Datenschutz-Grundsätze entwickelt und bereits in nationalem Recht verankert worden.
Referenten
Die in § 45 BDSG für die laufende Verwendung eingeräumten Übergangszeiten sind in 2006 abgelaufen. Nunmehr müssen die bereits laufende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in Einklang gebracht worden sein. Ist dies nicht geschehen, so drohen die von dem Gesetzgeber vorgesehenen Konsequenzen für die Verletzung von Vorschriften des BDSG.
Ist eine Überprüfung der laufenden Verwendung personenbezogener Daten in dem Unternehmen auf Datenschutz-konformität noch nicht geschehen, so muss diese nun umgehend durchgeführt werden.
Das BDSG verlangt, dass Betriebe, natürliche Personen (Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater), juristische Personen ( GmbHs, Aktiengesellschaften, OHGs , KGs, usw.), (sogenannte nicht öffentliche Stellen), die
Bestellt eine nicht-öffentliche Stelle keinen Datenschutzbeauftragten, einen ungeeigneten Datenschutzbeauftragten oder erfolgt die Bestellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ab Aufnahme der Tätigkeit der nicht-öffentlichen Stelle, so droht gemäß § 43 Abs. 1 und 3 BDSG ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Auch wenn sich nach dem neuen Gesetzeswortlaut die Fachkunde an den Erfordernissen der verantwortlichen Stelle zu orientieren hat, so bleibt es dabei, dass der Datenschutzbeauftragte über juristische, technische und organisatorische Kenntnisse verfügen muss. Verfügt der Datenschutzbeauftragte nicht über die für die verantwortliche Stelle erforderliche richtige Mischung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten, so ist die erforderliche Fachkunde nicht gegeben.
Der Seminarteilnehmer soll bei Seminarende in der Lage sein, die gesetzlichen Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz wahrzunehmen. Hierbei ist unerheblich, ob er als interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen tätig wird. Ferner erhält er Anregungen zur kommerziellen Anwendung.
Wochenseminare oder Wochenendseminare
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Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft, die für Datenverarbeitung verantwortlich sind.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Inhaber und Mitarbeiter von EDV-Unternehmen, die als externe (bestellte) Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen.