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Der Begriff „Datenschutz“ ist in den 1970er Jahren entstanden, erfuhr seitdem aber verschiedene Interpretationen. Ursprünglich verstand man hierunter den Schutz der Daten vor Verlust, Diebstahl, Änderungen und dergleichen mehr. Heutzutage wird - je nach Betrachtungsweise - der Schutz vor Datenweitergabe an Dritte, das Recht der informellen Selbstbestimmung, der Schutz der Privatsphäre oder aber des Persönlichkeitsrechts mit der Bezeichnung „Datenschutz und Datensicherheit“ verbunden.
Eine zunehmende Vernetzung birgt Risiken im Datenschutz
Da immer mehr Daten per Computer erhoben und weitergeleitet werden, soll mit dem Datenschutz dem Ausufern von Überwachungsmaßnahmen, sei es nun durch Staaten, deren Geheimdienste und nichtstaatlicher Organisationen, Verbände, Internetplattformen etc. entgegengewirkt werden.
Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches 1982 erging, leitete dieses das „Recht auf informelle Selbstbestimmung“ aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten ab und war für die Zukunft richtungsweisend. Seit dieser Zeit ist Datenschutz als „Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung“ beziehungsweise als „Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ zu verstehen.
Gerade in Zeiten weiter zunehmender Vernetzung ist es enorm wichtig, auf seine persönlichen Daten zu achten und diese nicht überall preiszugeben. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, in öffentlichen Netzwerken Urlaubsfotos zu veröffentlichen, da sonst potenzielle Einbrecher die Möglichkeit haben, die Wohnung in aller Ruhe auszurauben. Auch Kinderfotos, die in öffentlichen Netzwerken veröffentlicht werden, stehen dem eigentlichen Recht auf informelle Selbstbestimmung des Kindes entgegen.
Bankverbindungsdaten gehören ebenfalls zu den schützenswerten Informationen. Diese sollten nur in einigen, besonders sicheren Internetportalen, die beispielsweise das Trusted Shop-Siegel tragen, in den Kundenstammdaten eingetragen werden. Wenn möglich, ist ein Kauf auf Rechnung zu bevorzugen. Alternativen dazu stellen der Kauf via Nachname sowie die Bezahlung durch PayPal und Sofortüberweisung dar. Hier müssen die Bankdaten nur einmal eingetragen werden, der Verkäufer erhält über diese keine Informationen, sondern wird über den Eingang der Zahlung auf seinem Konto informiert und muss die Ware dann versenden. Sensible Daten welche in schriftlicher Form vorliegen können mit Hilfe eines Datenschutzstempel unkenntlich gemacht werden.
Wurden Computerviren früher nur dafür genutzt, um Schwachstellen aufzudecken, sind diese heute wesentlich gefährlicher. Sie können nicht nur Nutzerkonten angreifen, Phishing-Mails verschicken und den Rechner lahmlegen, sondern zu weitaus größerem finanziellen Schaden führen. Deshalb ist es unter anderem sinnvoll, auf jedem Computer und jedem Smartphone ein Antivirenprogramm zu installieren. Gerade bei Smartphones wird dies oft in sträflicher Weise vernachlässigt, zugleich stellen diese eine besonders hohe Gefahrenquelle dar, können von unterwegs versandte Daten doch unter Umständen abgefangen werden.
Online-Shops und andere Webseiten nutzen für die sichere Datenübertragung, beispielsweise während des Log-ins, das SSL-Verfahren (Secure-Socket-Layer-Verfahren). Mit diesem Verfahren werden die Daten zuerst verschlüsselt, dann an den jeweiligen Server übertragen und hier auf ihre Unversehrtheit überprüft. Erst wenn die Angaben korrekt übermittelt wurden, kommt eine Verbindung mit dem Rechner zustande.
https://www.youtube.com/watch?v=AdWXTlVikoY (403)
Aktuelle Rede zum Thema Datenschutz und Datensicherheit im vernetzten Auto
Sensible Daten, zu denen unter anderem die Bankdaten, PIN, TAN und Passwörter gehören, müssen verschlüsselt übertragen werden. Deshalb wird den Webseiten die Bezeichnung https vorangestellt, welches für eine abhörsichere Datenübertragung sorgt. TAN- und PIN-Nummern sowie Passwörter sollten nur verschlüsselt angezeigt und ebenso übertragen werden. Beim Eingeben dieser Kennzeichnungen ist darauf zu achten, dass die Eingabe nicht unter Beobachtung Dritter erfolgt. Um all diesen Vorgaben gerecht zu werden, sollte man sich erst einmal die Frage stellen: Was ist Datenschutz?
Behörden und Unternehmen, deren Mitarbeiter auch im Außendienst tätig sind, müssen auf eine besonders gut verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung achten. Viele Informationen werden vor Ort abgerufen, müssen aber so übertragen werden, dass sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können. Als besonders effektiv sieht das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik die AES Verschlüsselung an, die eine Schlüssellänge von 256 Bit aufweist und im CBC-Modus arbeitet. In diesem Modus erhält jeder Block eine eigene AES Verschlüsselung, deren Daten für die Entschlüsselung weiterer Blocks benötigt werden.
In jedem größeren Unternehmen gibt es einen Datenschutzbeauftragten oder einen Datenschutz ADV-Auditor. Diese wachen über die Einhaltung der datenrechtlichen Kriterien, dienen aber auch als Ansprechpartner bei entsprechenden Fragen und Problemen. So können diese auch von Kunden des Unternehmens kontaktiert werden. Für weitere Informationen lesen Sie bitte folgenden Artikel aus unserer Wissensdatenbank: Aufgaben des Datenschutzbeauftragten