Aufgaben und Arbeitsweisen des Kfz-Sachverständigen

Ein gewissenhafter Gutachter lässt erkennen, welcher Art seine logische Verknüpfung ist. Insbesondere für Gutachten in Strafverfahren ist es dem Staatsanwalt wichtig, ODER-Verknüpfungen zu bekommen, die durch mehrere Elemente unterbaut sind.

Je mehr Elemente eine ODER-Verknüpfung hat, desto schwerer ist es, sie zu Fall zu bringen. Je mehr Elemente eine UND-Verknüpfung hat, desto leichter ist es, sie zu Fall zu bringen.

Abb.: 5.4 Die logische ODER-Verknüpfung
 

Abb.: 5.5 Die logische UND-Verknüpfung

Das Verfassen des Gutachtens

5.4.1 Grundsätze für die Formulierung

Das Gutachten soll dem Leser den kürzesten gedanklichen Weg zur richtigen Beantwortung der in der Aufgabe gestellten Frage aufzeigen. Nicht etwa soll der Weg nachvollzogen werden, auf dem der Bearbeiter zu seiner Lösung gelangt ist.

Die Mitteilung, auf welchem Weg, mit welchen Umwegen und Irrwegen der Bearbeiter vorgegangen ist, ist für den Gutachtenzweck nicht von Interesse. Vielmehr soll das Gutachten den gedanklichen Weg darstellen, den der Leser nachvollziehen muss, um von der Richtigkeit der Lösung des Bearbeiters überzeugt zu werden.

Das Lesen des Gutachtens kostet Arbeitszeit. Die Arbeitszeit des Lesers ist teuer. Deshalb ist es eine wichtige Anforderung an das Gutachten, mit der Zeit des Lesers ökonomisch umzugehen. Außerdem kommt die Ökonomie der Begründung auch der Schlüssigkeit und Verständlichkeit des Gutachtens zugute.

Begründungsökonomie bedeutet, dass sich das Gutachten auf diejenigen Ausführungen beschränkt, die für die Erreichung seines Zwecks, also zur Darlegung der Antwort und ihrer Begründung, erforderlich sind.

Ausführungen, die für die Begründung nicht unbedingt erforderlich sind, sind zu vermeiden. In der Regel ergibt sich das, was zur Begründung erforderlich ist, aus dem vom Bearbeiter zu prüfenden Gegenstand selbst.


Nicht erforderlich sind in aller Regel Ausführungen zum Aufbau der Lösung oder des Gedankengangs. Ein Teil der Fachliteratur macht aus dem Verbot eine Glaubenssache, aber auch hier sollte man sich von dem Grundsatz leiten lassen, dass es letztlich auf den Zweck des Gutachtens ankommt. In seltenen Fällen ist ein kurzer Hinweis auf den Aufbau zweckmäßig.

Eine Gliederung des Gutachtens in bestimmter Form wird nach der ZPO erwartet.

Die folgende Darstellung eines Aufbaus ist eine Empfehlung, die wir den Lehrgangsteilnehmern vorstellen. Sie stützt sich sowohl auf langjährige Erfahrungen des Fachverbandes und der Referenten, als auch auf die Vorgaben der IHK und EuroExpert.

Sofern ein Gutachten den Erfordernissen der Nachvollziehbarkeit entspricht, sind Abweichungen akzeptierbar. Die vorgestellte Struktur hat sich aber bewährt und soll hier als Beispiel besprochen werden. Sie enthält alle wesentlichen Elemente, die Bestandteil eines technischen Gutachtens sein sollen.

5.4.2 Pflichtmäßige Anforderungen

Diese Anforderungen an schriftliche Gutachten gelten als stillschweigend zugesicherte Eigenschaften:

Gutachten müssen

  • den Verfasser ausweisen und vom Verfasser unterschrieben und gestempelt sein, dabei muss die Unterschrift links liegen und der Stempel rechts daneben. Der SV überstempelt seine Unterschrift nicht.
  • datiert sein, um eine zeitliche Zuordnung zu ermöglichen im Hinblick auf die Erstattung des Gutachtens, gegebenenfalls auch auf abweichende Bewertungsstichtage und dergleichen,
  • die Aufgabenstellung und den Zweck benennen, um die Schlüssigkeit anhand der Lösung prüfen und die Frage der Verkehrsfähigkeit des Gutachtens beantworten zu können,
  • den an dem Gutachtenauftrag beteiligten Personenkreis einschließlich Auftraggeber, etwaige Anwesende bei Ortsbesichtigungen und beteiligte Hilfskräfte, sofern sie nicht nur mit Tätigkeiten betraut werden, die auf die eigentliche Sachverständigenleistung keinen Einfluss haben oder für den Sachverständigen voll nachvollziehbar sind, ausweisen,
  • bei umfangreichem Aufbau eine Gliederung enthalten,
  • in fehlerfreier deutscher Sprache verfasst sein, außer es wäre eine andere Sprache vereinbart,
  • in einem der Gutachteraufgabe angemessenen Stil (enzyklopädischer Stil) verfasst sein,
  • in verständlicher Ausführung gehalten sein; Fachausdrücke und Abkürzungen müssen erläutert werden, wenn von den Adressaten des Gutachtens, unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung, kein einschlägiges Wissen erwartet werden darf,
  • eine eindeutige Ausdrucksweise aufweisen und Irrtumsmöglichkeiten ausschließen,
  • in ihren Ausführungen nachvollziehbar sein, d. h. die Ergebnisse müssen ausgehend von dem festgestellten oder vorgegebenen Befund in einzelnen Denkschritten entwickelt und begründet werden, dies in einer für einen durchschnittlich intelligenten Menschen verständlichen Form,
  • Befund und die Art und Weise seiner Ermittlungen enthalten und möglichst dokumentiert werden,
  • Sicherung der Nämlichkeit des begutachteten Gegenstandes, d. h. die Identifizierbarkeit des begutachteten Gegenstandes gewährleisten, z. B. durch eindeutige Beschreibung und/oder Fotografien, die Verwechslungen ausschließen,
  • Quellenangabe ist für Befundermittlung und Nachvollziehbarkeit enthalten, gegebenenfalls muss ein Literaturverzeichnis angefügt werden. Webseiten sind flüchtige Quellen. Eine URL alleine reicht nicht als Beleg. Bei kritischen Umständen soll der Webbeitrag vollständig kopiert und bereitgehalten werden.
  • die Aufgabenstellung erschöpfend enthalten, aber nicht darüber hinausgehend,
  • die Beurteilung nach „bestem Wissen und Gewissen“ vornehmen, d. h. sie muss der Überzeugung des Sachverständigen entsprechen, aber eigene Abwägung und Entscheidung des Adressaten ermöglichen, indem sie den Grad der Wahrscheinlichkeit, Unsicherheitsfaktoren, Zweifel und Gegenmeinungen erkennen lässt,
  • die Beurteilung fachlich zutreffend enthalten.

5.4.3 Struktur und Aufbau des Gutachtens

5.4.3.1 Allgemeines

Der Sachverständige sollte sich an die Gepflogenheiten und die Regeln der Kammern halten. Ein Grobgliederungsmuster von EuroExpert sieht als Kurzgliederung vor:

I. Allgemeine Angaben

  • Auftraggeber
  • Auftragsinhalt / Fragestellung
  • Akte / Erkenntnisquellen / Recherche
  • Stand des Verfahrens

II. Dokumentation

  • Augenschein / Objektbesichtigung
  • Wiedergabe der festgestellten Tatsache, IST-Zustand

III. Nachvollziehbare, sachverständige Bearbeitung

  • Sachverständige Wertung, Sollzustand
  • Bearbeitung der Fragestellung

IV. Zusammenfassung

  • Lösungsweg und Kosten der Mängelbeseitigung


Unterschrift und Stempel


Die logische Struktur von Gutachten hängt im Wesentlichen davon ab, ob es sich um ein Gerichtsgutachten oder ein Privatgutachten handelt.

 

Weitere Inhalte

Auszeichnung 25 Jahre modal
Fragen? WhatsApp »