Inhaltsverzeichnis
  1. Auf welche Kosten belaufen sich Seminare? Welche Zusatzkosten entstehen?
  2. Bietet die Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter Vorteile?
  3. Erhalte ich von der modal gmbH & co. kg Arbeitshilfen für die Tätigkeit als Sachverständiger/ Gutachter?
  4. Ist die Tätigkeit als Sachverständiger einem eigenständigem Beruf gleichzusetzen?
  5. Was ist ein Sachverständiger bzw. ein Gutachter?
    1. Gutachter
    2. Sachverständiger
  6. Was kostet die Beauftragung eines Sachverständigen und wer bezahlt die erbrachte Leistung?
  7. Was sind klassische Auftraggeber von Sachverständigen?
  8. Was versteht man unter einem Gutachten?
  9. Welche Arten von Gutachten gibt es?
    1. Versicherungsgutachten
    2. Gerichtsgutachten
    3. Privatgutachten / Parteiengutachten
    4. Schiedsgutachten
  10. Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
    1. * Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger
    2. * Verbandsanerkannter Sachverständiger 
    3. * Zertifizierter Sachverständiger/ Zertifiziertes Sachverständigen - Büro 
    4. * Staatlich anerkannter Sachverständiger 
    5. * Freier, selbsternannter Sachverständiger 
  11. Welche Arten von Zertifikaten gibt es für Gutachter?
  12. Welche Qualifikation muss ich mitbringen um Sachverständiger zu werden?
  13. Wie gewinne ich als Sachverständiger Kunden?
    1. Kundengewinnung:
  14. Wie ist das Selbststudium zum Gutachter aufgebaut?
  15. Wie kann ich nach dem Seminar aktiv werden?
  16. Wie muss ein Gutachten gestaltet sein?
    1. Die äußere Erscheinung
    2. Formale Anforderungen sind:
    3. Sprachliche Form und Stil
    4. Neutralität in der Sprache
  17. Wie sind Seminare der modal gmbh + co. kg aufgebaut?
    1. Inhalte und Ablauf unserer Seminare:
  18. Wie werden Honorare von Sachverständigen üblicherweise berechnet?
    1. Die Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber
    2. Nebenkosten
  19. Wo können Sachverständige oder Gutachter helfen?
  20. Wo und wie finde ich einen Sachverständigen oder Gutachter?
  21. Wofür werden Gutachter gebraucht?
  22. Woran erkennt man einen qualifizierten Sachverständigen?
  23. Wieso unterscheidet sich bei vielen Anbietern die Dauer der Lehrgangszeiten?
  24. Sie haben Ihre Zugangsdaten vergessen? Was Sie tun können. 
    1. Passwort vergessen
    2. Benutzername vergessen
    3. Kein Zugriff Benutzerkonto möglich

F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen

Als Sachverständigen Ausbildungs- und Kompetenz-Center möchte die modal gmbh & co. kg Ihren Kunden ein Maximum an Informationen rund um das Sachverständigenwesen und die Möglichkeiten der qualifizierten Aus- und Weiterbildung bieten.

Aus diesem Grund haben wir an dieser Stelle eine Liste mit den häufigsten Fragen zu diesem Themengebiet zusammengestellt.

Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden sollten, kontaktieren Sie einfach unser kompetentes Beratungs-Team.

Nutzen Sie die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: +49 2153 - 40 98 40
Telefax: +49 2153 - 40 98 49
E-Mail: info@modal.de

Auf welche Kosten belaufen sich Seminare? Welche Zusatzkosten entstehen?

Kosten des Seminars / optionale Zusatzkosten über das Seminar hinaus:

Die Seminargebühr beträgt für Standardseminare 2.499,00 € inkl. MwSt. (2.100,- netto + 399,00 € MwSt.) die Rechnungsstellung erfolgt ca. 2-3 Wochen vor Seminarbeginn.

Die Prüfungsgebühr beträgt 499,80 € inkl. MwSt. (420,- € netto + 79,80 € MwSt.), die Rechnungsstellung erfolgt ca. 7-10 Tage nach erfolgter Prüfung über die DESAG.

In den aufgeführten Kosten sind alle benötigten Unterlagen enthalten (Seminarunterlagen / Handbuch / Zertifikate / Zeugnis). Übernachtung und Verpflegung im Seminarhotel sind vom Teilnehmer zu tragen.

Nach erfolgreichem Seminar ist eine Mitgliedschaft oder eine Kooperation mit der DESAG möglich.

Dadurch bieten sich unter anderem folgende Vorteile:

Die Kosten der DESAG-Mitgliedschaft betragen jährlich 386,75,- € inkl. MwSt. (325,- € netto + 61,75- € MwSt.)

HINWEIS: Preise können sich mit der Zeit ändern! Wir bitten Sie die aktuell gültigen Preise den Broschüren zu den jeweiligen Veranstaltungen zu übernehmen. Die hier aufgeführten Preise haben den Stand 01/2023.

Bietet die Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter Vorteile?

Der Beruf des Sachverständigen überzeugt durch hohen Anspruch und abwechslungsreiche Tätigkeiten. Die Vielfalt der Auftraggeber und der steigende Bedarf nach Sachverständigendienstleistungen garantiert Sachverständigen und Gutachtern ein gesichertes Auskommen auch in der Zukunft.

Wer als Sachverständiger oder Gutachter arbeitet, genießt in der Bevölkerung ein hohes Ansehen und sichert sich das Vertrauen seiner Kunden. Ob private Auftraggeber, Rechtsanwalt, Behörde, Polizei oder Gericht - der kompetente Sachverständige ist unverzichtbar.

Nicht zuletzt erzielen Sachverständige ein gutes Auskommen und arbeiten in einer krisensicheren Branche.

Erhalte ich von der modal gmbH & co. kg Arbeitshilfen für die Tätigkeit als Sachverständiger/ Gutachter?

Ja. Zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie einen vollständigen Satz Seminarunterlagen, welcher  Informationen über das Seminar hinaus enthält. Hierzu gehören z.B. Empfehlungen für den Gutachtenaufbau, Checklisten und ähnliches.

Je nach Veranstaltung und Dozent ist es möglich, dass zusätzliche HandOuts herausgegeben werden.

Sollten Sie sich einem Sachverständigenverband, wie z.B. der DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbh anschließen, erhalten Sie auch dort Hilfestellungen und Arbeitshilfen.

Ist die Tätigkeit als Sachverständiger einem eigenständigem Beruf gleichzusetzen?

Der Markt fordert immer öfter Begutachtungen und Sachverständigentätigkeiten. Die Nachfrage nach Gutachtern steigt nicht nur im Bereich von reinen Schadensbegutachtungen im privaten oder bei Versicherungsschäden und Gerichtsgutachten - auch Kontrollaufgaben, Leistungsabnahmen und Themen des Verbraucherschutzes fordern Gutachtertätigkeit.

Bestimmte Berufsgruppen, wie Fachleute der Baubranche oder des Kfz-Sektors, sind nicht die alleinigen Nutznießer dieser Entwicklungen. Immer häufiger werden Berufsspezialisten aus anderen Berufsgruppen, wie z.B. Medizin, Biologie, Chemie, Haus-/ Versorgungstechnik, Umwelt und Finanzen gesucht.

Die Gutachtertätigkeit entwickelt sich zum eigenständigen Beruf. Um eine Gutachtertätigkeit erfolgreich umzusetzen ist allerdings mehr gefordert, als überdurchschnittlicher Sachverstand und Objektivität. Sachverständige müssen Erfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringen, um auch in schwierigen Situationen optimale Ergebnisse zu erzielen. Sachverständige müssen sich permanent weiterbilden und ihr auf der Hochschule oder der Meisterschule erworbenes Grundwissen durch zusätzliches Fachwissen erweitern.

Die Qualifikation des Sachverständigen wird durch den Besuch von Fachseminaren und Sachverständigen-Tagungen ständig erweitert. Die Sachverständigentätigkeit ist die Erweiterung des Grundberufs durch qualitätsorientierte Gutachtenerstellung.

Was ist ein Sachverständiger bzw. ein Gutachter?

Gutachter

Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen.

Gutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt.

Gutachter werden bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) herangezogen.

Als Gutachter für Grundstücksbewertung wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.

Siehe auch: Sachverständiger

Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.

Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.

Man unterscheidet:

Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens gehören unter anderem die Gebiete „Bewertung von Bauschäden“, „Grundstückswertermittlung“, „KFZ-Schäden“, „KFZ-Bewertung“, „Unternehmensbewertung“.

Was kostet die Beauftragung eines Sachverständigen und wer bezahlt die erbrachte Leistung?

Im Privatauftrag wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber vereinbart. Hierfür gibt es keine festen Honorartabellen. Einige Berufsverbände für Sachverständige geben Honorarempfehlungen, allerdings sind diese in der Regel nicht bindend.

Marktübliche Stundensätze liegen je nach Fachbereich zwischen 100 bis 250 Euro. Das Honorar wird grundsätzlich vom Auftraggeber geschuldet. Innerhalb von Schiedsgutachten werden Honorare regelmäßig zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt.

Im Auftrag eines Gerichts regelt sich die Vergütung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Hierbei werden stundensätze zwischen 100 bis 150 Euro und der Ersatz sonstiger Aufwendungen geregelt.

Bei Zivilverfahren wird die Vergütung der Partei auferlegt, welche beweispflichtig ist.

Was sind klassische Auftraggeber von Sachverständigen?

Auftraggeber von Sachverständigen:

Was versteht man unter einem Gutachten?

Gutachten werden zu Rechts- und Sachfragen erstellt. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines Sachverhaltes oder auch die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.

Gutachten zu Sachfragen sind begründete Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen.

Gutachten müssen für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein.

Ein Gutachten enthält die Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf.

Welche Arten von Gutachten gibt es?

Im folgenden die klassischen Gutachtenarten in der Übersicht

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.
Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt. Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Verwendung finden. Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine Beurteilung über die streitige Sache abzugeben. Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten. Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

Im Strafprozess ist die rechtliche Grundlage die Strafprozessordnung [StPO]. Somit fallen beispielsweise nicht autorisierte Datenmanipulationen oder besondere Benutzeraktivitäten in den meisten Fällen in den Bereich der Strafprozessordnung.

Im Zivilprozess bildet die Zivilprozessordnung [ZPO] die rechtliche Grundlage. Hierzu zählt beispielsweise die Schadenbewertung oder die Feststellung von Fehlfunktionen in Hard- und Softwarekomponenten.

Privatgutachten / Parteiengutachten

Die private Sachverständigentätigkeit hat nicht nur bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen eine erhebliche Bedeutung, sondern auch bei der Beratungs-, Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie der Erteilung von Bescheinigungen gegenüber jedermann. Privatgutachten werden von einzelnen Personen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie oftmals auch durch Rechtsanwälte beauftragt.

Privatgutachten werden als Parteigutachten in Gerichtsverfahren eingebracht und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach gefestigter Rechtssprechung dürfen Privatgutachten durch das Gericht nicht unbeachtet bleiben, sondern müssen durch das Gericht gewürdigt werden, auch wenn sie zivilprozesslich als Parteivortrag und nicht als Beweismittel gelten. Parteigutachten gelten als fachlich qualifizierter Parteivortrag. Sollte im Verfahren ein gerichtliches Gutachten erforderlich sein, hat auch der gerichtlich beauftragte Sachverständige das Privatgutachten zu würdigen und sich kritisch mit diesem auseinanderzusetzen.

Privatgutachten sind nach §91 ZPO erstattungsfähige Kosten, wenn sich das Privatgutachten im Prozess als für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung als notwendig erweist. Regelmäßig werden Parteigutachten angefertigt um die eigene Rechtsposition zu stärken oder um vor Gericht "Waffengleichheit" herzustellen. Die Honorare für Privatgutachten werden individuell und frei vereinbart. Üblicherweise wird hier der tatsächliche Aufwand abgerechnet. Auch Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten oder Tages- bzw. Wochenpauschalen sind möglich.

Privatgutachten werden unter anderem benötigt zur:

Schiedsgutachten

Rein äußerlich ist das Schiedsgutachten ein Gutachten wie jedes andere. Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse nicht anders als der Privat- oder Gerichtsgutachter. Während Privat- und Gerichtsgutachten jedoch lediglich eine - für den privaten und richterlichen Auftraggeber unverbindliche - Entscheidungshilfe sind, legt der Schiedsgutachter im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat, also beispielsweise:

Kommt es später zwischen den Parteien zu einem Rechtsstreit über diese Fragen, so ist der Richter in diesem Rechtsstreit grundsätzlich ebenfalls an die Feststellungen des Schiedsgutachters gebunden. Rechtsgrund für die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens ist das in der Schiedsgutachtenabrede (privatrechtlicher Vertrag) vorweg zum Ausdruck gebrachte Wille der Parteien, sich dem zu erstattenden Schiedsgutachten zu unterwerfen.

Welche Arten von Sachverständigen gibt es?

* Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger

Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt (vgl. § 36 der Gewerbeordnung, § 91HwO). Diese Personen sind von einer öffentlich-rechtlichen Institution (z.B. Industrie und Handelskammer, Handwerkskammern, Ingenieurkammern u.a.) bestellt und vereidigt worden. Hierbei sollten besonders zuverlässige, glaubwürdige, sachkundige und erfahrene Personen bestellt werden. Eine Beaufsichtigung soll durch ihre Bestellungskörperschaft stattfinden.

* Verbandsanerkannter Sachverständiger 

Ernennung durch private Sachverständigenverbände (BGH NJW 1984, 2364). Hierbei erfolgt eine Prüfung der Sachverständigen durch den Verband. Er prüft seine Mitglieder in einer Weise, welche mit der Prüfung durch die Kammer vergleichbar ist.
Grundvoraussetzungen wie beispielsweise: besondere Sachkunde, gehobenes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, und Unparteilichkeit sind erforderlich. Besondere Relevanz wird auch dem Nachweis der rechtlichen Handlungskompetenz zugesprochen.
 
Die entsprechenden Prüfverfahren sind oftmals sehr umfangreich. Verbände beaufsichtigen Ihre Mitglieder ähnlich einer Bestellungskörperschaft und fordern bei Aufnahme in den Verband die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung einer Sachverständigenverordnung. Handeln Mitglieder gegen die Sachverständigenverordnung des Verbandes, werden diese von der Organisation ausgeschlossen.
 
Eine Besonderheit gegenüber einer Bestellungskörperschaft ist die zusätzliche und umfassende Betreuungsfunktion, welche von Verbänden übernommen wird. Missbrauch ist strafbar gemäß §§ 1 u. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

* Zertifizierter Sachverständiger/ Zertifiziertes Sachverständigen - Büro 

In Europa gibt es Institutionen, die Personen oder Büros zunehmend nach Ihrer Sachkunde zertifizieren (z.B. Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH). Hierfür gelten besondere Normreihen z.B.: o Zertifizierung nach ISO 9001 Die ISO 9001 Norm ist eine Richtlinie zur Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems in einem Unternehmen. Die ISO 9001 gibt Maßnahmen vor, welche getroffen werden müssen, um optimale Arbeits- / Organisationsabläufe zu garantieren und damit einen hohen Standard zu erzielen. Speziell für Sachverständige spielt die Zertifizierung eine größere Rolle z.B. im internationalen Geschäft.

* Staatlich anerkannter Sachverständiger 

Bei einigen seltenen Fachgebieten werden von Landesbehörden, Architekten- oder Ingenieurkammern staatliche Anerkennungen durchgeführt. Dies gilt für folgende Prüfaufgaben: Wärme-, Schall-, Brand-, Standsicherheitsschutz. Diese SV müssen den notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen entsprechen.

* Freier, selbsternannter Sachverständiger 

Jeder darf seine Dienste auf einem genau bezeichneten Fachgebiet anbieten, auf dem er über eine gehobene Sach- und Fachkunde verfügt. Grundvoraussetzungen sind z.B. besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit. Missbrauch ist gemäß §§ 1,3 UWG strafbar (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Welche Arten von Zertifikaten gibt es für Gutachter?

Wie es bei einer Vielzahl von Sachverständigenarten und Sachverständigenorganisationen zu erwarten ist, gibt es eine genauso große Anzahl von Zertifikaten auf dem Markt.
 
Für Auftraggeber ist es bei der Wahl des Sachverständigen wichtig, den Ursprung des Sachverständigen zu prüfen. Welche Organisation hat auf Sachkunde, Unabhängigkeit und Integrität überprüft. Findet eine regelmäßige Überprüfung statt?
 
Bei qualifizierten Institutionen, die diese Sachverständigen bestellen, zulassen oder anderweitig anerkennen, kann man auch eine Beschwerde über den Sachverständigen einreichen.
 
Qualifizierte Organisationen gleich qualifizierte Zertifikate bzw. Sachverständige.

Welche Qualifikation muss ich mitbringen um Sachverständiger zu werden?

Sachverständige müssen über gehobenen Sachverstand in dem Fachgebiet verfügen, in welchem Sie tätig werden möchten. An einen Sachverständigen wird zusätzlich zu fachlichen Qualifikationen auch ein hoher Anspruch an die Person gestellt.
Im folgenden eine Liste der besonderen Eigenschaften eines Sachverständigen:

Berufsverbände und ähnliche Sachverständigengremien überwachen die oben angesprochenen Kriterien. Sie dienen häufig als Grundlage zur Anerkennung bzw. Aufnahme in Sachverständigenregister.

Wie gewinne ich als Sachverständiger Kunden?

Kundengewinnung:

Zur Kundengewinnung dürfen verbandsgeprüfte Sachverständige Werbung für die Sachverständigen-Tätigkeit betreiben. Zu beachten gilt dabei, dass diese Werbung nicht mit anderen Berufen des Gutachters kollidiert, in denen Werbung untersagt ist (z.B. Architekten / Bau-Ingenieure / Statiker) und dass man nicht gegen das Wettbewerbsrecht / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Neben der Werbung in Printmedien (Tageszeitung / Wochenzeitung / Fachzeitschriften / IHK-Zeitungen / etc.) empfiehlt sich eine persönliche Bewerbung bei potentiellen Auftraggebern.

Für Gerichte, Versicherungen und Behörden sollte man ein Anschreiben mit einer Leistungsübersicht, einem Berufsbezogenen Lebenslauf und dem Fachbereich der Sachverständigentätigkeit und einem Lichtbild einreichen.

Sinnvoll ist auch eine entsprechende Einbindung in bestehende Werbekonzepte, Geschäftspapiere und Fahrzeugbeschriftungen.

Partnerorganisationen, wie die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH, haben sich auf die Auftragsgewinnung spezialisiert und beraten Ihre Mitglieder zum Thema Werbung als Sachverständiger. Darüber hinaus bietet die DESAG themenspezifische Weiterbildungen an.

Wie ist das Selbststudium zum Gutachter aufgebaut?

Die Selbststudiums-Schriftenreihen zum Sachverständigen soll Ihnen trotz knapp bemessener Zeit die Möglichkeit zur Qualifizierung als Sachverständiger bieten.
Der Autodidaktische Lehrstoff ist in bis zu 12 Arbeitshefte unterteilt, die von Ihnen bearbeitet werden.  Diese sind thematisch gegliedert und für Ihren speziellen Fachbereich angelegt.
Sie erhalten Übungsfragen zur Selbstkontrolle, die Ihre spätere Verbandsprüfung bzw. Zertifizierung erleichtern und absichern.
 
Aus einer Vielzahl von Prüfungstermin können Sie sich einen Prüfungstermin reservieren lassen.
Grundsätzlich sind unsere Schriftenreihen fachspezifisch in gewohnter Weise wie bei unseren Präsenzseminaren angelegt.
 
Wir bieten Ihnen für das Selbststudium unsere Erfolgs-Garantie:  Sollten Sie in den ersten 12 Monaten Ihres Selbststudiums merken, dass Sie sich die Thematik nicht selbst aneignen können oder wollen, so haben sie die Möglichkeit sofort und kostenlos in ein Präsenzseminar wechseln.

Wie kann ich nach dem Seminar aktiv werden?

Umsetzung der Tätigkeit des Sachverständigen:

Von uns ausgebildete und über die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft geprüfte Sachverständige sind berechtigt, anerkannte Gutachten für Versicherungen, Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte zu erstellen. DESAG-geprüfte Sachverständige erstellen Schadensgutachten und Wertermittlungen, können Bau betreuend und als fachlicher Berater tätig werden oder Beweissicherungsverfahren für Gerichte und Behörden durchführen.

Von uns ausgebildete Sachverständige sind in der Anerkennung und dem Tätigkeitsfeld dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer / IHK gleichgestellt.

Eine direkte Zulassung vor Gericht / bei Versicherungen, Banken, etc. ist nach erfolgreicher Prüfung möglich.

(Eine Garantie für die gerichtliche Zulassung gibt es leider nicht, da die jeweiligen Stellen frei entscheiden können, wen sie als SV zu Rate ziehen.)

Ein in Bezug auf die gerichtliche Zulassung und die Akzeptanz bei Versicherungen zukunftsweisendes Anerkennungskriterium ist die Zertifizierung. In einigen Regionen Deutschlands gilt die Zertifizierung durch die konsequente Umsetzung von EU-Richtlinien inzwischen als Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung.

In ganz Europa gibt es akkreditierte und unparteiische Institutionen, die Personen nach Ihrer Sachkunde zertifizieren. Hierbei gilt die DIN-Normreihe DIN EN ISO/IEC 17024 (Personenzertifizierung). Zusätzlich werden Büros nach Qualitätsmanagement-Systemen zertifiziert, hierbei gilt die DIN-Normreihe DIN EN ISO 9001:2015 (Bürozertifizierung).

Der Nachweis einer Zertifizierung ist in der gesamten EU ein einheitliches Kriterium für glaubwürdige und sachkundige Personen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung über die Kammern rückt immer mehr in den Hintergrund und wird in den kommenden Jahren sicher vollständig durch eine einheitliche und unabhängige Zertifizierung abgelöst, da es sich bei den ö.b.u.v. Sachverständigen um eine rein nationale Gruppe handelt, die in anderen EU-Mitgliedsländern keinerlei Entsprechung findet.

 

Wie muss ein Gutachten gestaltet sein?

Die äußere Erscheinung

Es gibt für Gutachten keine bestimmte äußere Erscheinung aber Üblichkeiten auf die Auftraggeber Wert legen:

Formale Anforderungen sind:

Sprachliche Form und Stil

Das Gutachten sollte in vollständigen Sätzen als fortlaufender, gegliederter Text verfasst werden. Konzeptartige Ausführungen oder Stichworte können oft nicht richtig gewertet werden. Der Text insgesamt muss ohne weitere Erklärung vollständig verstehbar sein. Der Autor darf es nicht dem Leser überlassen, Textfragmente selber zu assoziieren.
Die Verhandlungssprache in deutschen Gerichten ist Deutsch. Da gerade im Bereiche der modernen Technologien die Fachbegriffe in englischer Sprache gefasst sind und auch in dieser eindeutiger definiert sind, ist ihrer Verwendung meist unvermeidbar. Allerdings sollten dann weniger geläufige Abkürzungen oder weniger geläufige Begriffe aus dem Englischen in einer deutschen Langform in Klammern angefügt werden.
Es ist den Sachverständigen überlassen, zu entscheiden, ob ein englischer Begriff zum allgemeinen Wortschatz gehört oder besser durch einen deutschen wiedergegeben werden kann.

Neutralität in der Sprache

Der Sachverständige muss sich aller Wertungen und aller Vermutungen enthalten.
Man soll auch wertende Formulierungen wie „der Kläger behauptet“ vermeiden und besser sagen, „der Kläger trägt vor“.

Wie sind Seminare der modal gmbh + co. kg aufgebaut?

Inhalte und Ablauf unserer Seminare:

Der von uns ausgebildete Gutachter bekommt im Seminar ergänzend zu seinen Fachkenntnissen in seinem Gewerk

vermittelt.

Die vermittelten Kenntnisse können im jeweiligen Gewerk (Gewerk = Fachrichtung des Handwerkers / ausgeübter Berufszweig im Handwerk) umgesetzt werden.

Der Begriff “Sachverständiger für Haustechnik“ bzw. "Bau-Sachverständiger“ sind als Oberbegriffe zu sehen, in die alle zugehörigen Gewerke und Berufsgruppen des jeweiligen Fachbereichs eingeschlossen werden!

In der Regel kann kaum jemand global im gesamten Fachspektrum Bau tätig werden, da Fachkenntnisse und Berufserfahrung sich meist auf das eigene Gewerk beschränken!!

(Ausnahmen bilden z.B.: Architekten / Dipl.-Ing. f. Haus- und Versorgungstechnik)

Generell gilt, dass man nach erfolgreicher Prüfung in allen Bereichen tätig werden kann, in denen gehobene Sachkunde nachgewiesen werden kann, z.B. durch: Meisterbrief / Diplom / Zertifikate v. Weiterbildungen und Zusatzausbildungen, Sachkundenachweis, etc.

Die ausformulierte Bezeichnung ist Sachverständiger für Schäden der Haus- und Versorgungstechnik bzw. bei "Bau-Sachverständigen" Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung - im Prüfungszertifikat kann auch das konkrete Gewerk aufgeführt werden!

Die Seminare finden bundesweit als Vollzeit-Seminar von 9.00h bis 17.00h, am Prüfungstag bis ca. 14.00h statt.

Als Varianten bieten wir Seminare von Montag bis Freitag, alternativ von Donnerstag bis Montag oder Wochenendseminare von Freitag bis Sonntag an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden an. Seminarinhalte und Gesamtdauer der Seminare sind in allen Fällen identisch.

Die Anerkennungsprüfung findet immer am letzten Seminartag statt und wird über die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft in Kooperation mit dem BSG - Berufsfachverband f. d. Sachverständigen- u. Gutachterwesen e.V. abgehalten. Die Prüfungsdauer wird auf 3 Std. angesetzt.

Die Auswertung der Prüfung dauert ca. 2-3 Wochen, danach liegen über die DESAG in der Regel die Prüfungsergebnisse vor und können dort erfragt werden.

Wie werden Honorare von Sachverständigen üblicherweise berechnet?

Die Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber


Die Honorarvereinbarung ist wesentlicher Teil des Sachverständigenvertrages. Sie ist von überragender Bedeutung, weil es im Sachverständigenwesen keine Taxen gibt und die „übliche Vergütung“ wegen der Individualität von Sachverständigenleistungen nur schwer festzustellen ist.
 
Die Vereinbarung des Honorars kann in zweifacher Hinsicht erfolgen: Entweder wird das Honorar individuell festgelegt oder es wird eine bestehende Vergütungs- bzw. Honorarordnung insgesamt oder in Teilen für den konkreten Einzelfall als Honorargrundlage für die Abrechnung der Vergütung vereinbart. Hierfür kommen grundsätzlich alle Arten von Vergütungsregelungen in Betracht, wie z.B. JVEG, HOAI, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder sonstige, in bestimmten Branchen angewendete Vergütungsregelungen.
Das Honorar
 
Regelungsmöglichkeiten bestehen nach folgenden Kriterien:

 
Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Kriterien zu kombinieren. Neben der Honorarvereinbarung nach Stundensätzen und Auslagenerstattung besteht für den Sachverständigen auch die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies setzt aber im Allgemeinen voraus, dass die von dem Sachverständigen zu erbringende Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit Änderungen nicht zu rechnen ist.
 
Liegen diese Voraussetzungen vor, sollten beide Vertragspartner aus wohlverstandenem Eigeninteresse auf die Vereinbarung eines Pauschalhonorars verzichten; denn ein solches Pauschalhonorar kann dann letztlich nur auf einer Spekulation über den Umfang beruhen, was dazu führen kann, dass der Sachverständige den Umfang und damit den notwendigen Aufwand unterschätzt hat und er nicht in unverantwortlicher Weise Abstriche an der Qualität seines Gutachtens machen und sich damit auch erheblichen Haftungsrisiken aussetzen will.
 
Gerade bei einem Sachverständigengutachten, das zu einer Klärung bis dahin unbekannter Fakten oder Ursachen führen soll, sind der Umfang und damit der Aufwand bei Auftragserteilung nur selten abzuschätzen, so dass vor Pauschalhonorarvereinbarungen im Allgemeinen zu warnen ist.
 
Günstiger stellt sich für den Sachverständigen die Situation aber dann dar, wenn er ein Pauschalhonorar für ein Gutachten mit klar abgegrenztem Leistungsinhalt vereinbart hat, der Auftraggeber dann aber später den Auftrag erweitert. In diesem Falle bedarf es für diese Erweiterung einer neuen Honorarvereinbarung oder es steht dem Sachverständigen bei fehlender Vereinbarung eines Zusatzhonorars ein zusätzlicher Vergütungsanspruch nach § 632 Abs.1 und 2 BGB (also die übliche Vergütung für die zusätzlichen Leistungen) oder nach §§ 315, 316 BGB (eine vom Sachverständigen selbst nach billigem Ermessen zu bestimmende Vergütung) zu.

Nebenkosten

In aller Regel kommen folgende Nebenkosten in Betracht:

Wo können Sachverständige oder Gutachter helfen?

Sachverständigen helfen Ihnen z.B. bei:

Wo und wie finde ich einen Sachverständigen oder Gutachter?

Bei der Suche nach einem qualifizierten Sachverständigen oder Gutachter können wir Ihnen gerne behilflich sein. Unter dem Menüpunkt Kontakt/Gutachtersuche haben wir für Sie ein Formular zur Gutachtersuche hinterlegt. Nach erfolgter Anfrage senden wir Ihnen die Daten eines Ansprechpartners, welcher Ihnen behilflich sein kann.

Dieser Service ist für Sie natürlich unverbindlich und kostenfrei.

Alternativ empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zur DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH in Hilden. Die DESAG führt ein bundesweites und fachübergreifendes Register von Sachverständigen. Die DESAG kann Ihnen als Sachverständigenverband in allen Fragen des Sachverständigenwesens Hilfestellung bieten.

Sie erreichen die DESAG unter der Rufnummer 021 03 - 961 930 oder im Internet unter

www.desag.de

Wofür werden Gutachter gebraucht?

Entscheidungsträger, wie Richter, Anwälte und Unternehmer, verfügen meist nicht über das spezifische, beziehungsweise umfangreiche Fachwissen, um Entscheidungen bezüglich aktueller technischer Entwicklungen und Abläufe korrekt und in angemessener Zeit selbstständig zu treffen.
 
Laien treffen auf ähnliche Probleme und benötigen die Unterstützung von Spezialisten mit dem notwendigen und gehobenen Sachverstand. Dem Laien fehlt das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge der Gesetzestexte und das Wissen über technische Standards und Normen. Der Gutachter beziehungsweise Sachverständige unterstützt mit seiner Tätigkeit die Entscheidungsfindung und die Lösung von Problemen bei den verschiedensten Sachverhalten.
 
Gutachten werden sowohl im Privatbereich als auch bei Gericht benötigt. Gutachten sind Feststellungen von Tatsachen, die Darstellung von Erfahrungssätzen oder die Ableitung von Schlussfolgerungen zum Zwecke der tatsächlichen Beurteilung eines Zustandes in Form eines objektiven und allgemein gültigen Urteils.
 
Gutachten dienen der Beurteilung von Schäden, der Feststellung von Werten oder Funktionalitäten. Vor Gericht dienen Gutachten als Grundlage zur Beurteilungen von streitigen Sachverhalten und tragen damit wesentlich zu einer unabhängigen Rechtsprechung bei.

Woran erkennt man einen qualifizierten Sachverständigen?

Leider gibt es kein Allheilmittel um den garantiert qualifizierten und seriösen Sachverständigen zu finden. Es gibt viele Formen von Sachverständigenarten, mit unterschiedlichen Anforderungen durch überwachende Organe und Verbände aber auch selbsternannte bzw. freie Sachverständige, welcher keiner Überwachung oder einem Qualitätsmanagement unterliegen.
 
Generell könnte man argumentieren, dass Sachverständige, welcher einer berufsständischen Organisation, einem Verband oder einem andersartigen Kontrollorgan angehören, die zu empfehlende Sachverständigenart ist. Aber auch hier könnte es schwarze Schafe geben.
 
Organisierte Sachverständige zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass Sie eine fachlich, qualifizierte Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen können, darüber hinaus Qualifizierungen oder Seminare zum Thema Sachverständigenwesen absolviert haben und sich eine Verordnung bzw. Satzung eines Verbandes oder ähnlichem verpflichten.
 
Viele derartiger Sachverständige können zusätzlich zu beruflichen Qualifizierungen, Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden zur Anerkennung als Sachverständige nachweisen. Vielfach verfügen solche Sachverständige auch über entsprechende Berufssiegel, Stempel und Berufsausweise.
 
Haben Sie Bedenken bzgl. Qualität und Seriösität des gewählten Sachverständigen? Dann holen Sie sich unbedingt qualifizierten Rat oder erweitern Sie Ihre Suche.

Wieso unterscheidet sich bei vielen Anbietern die Dauer der Lehrgangszeiten?

Ausbildungszeiten richten sich nach der Zielrichtung des Ausbildungsabschlusses und nach den Vorkenntnissen der Seminarteilnehmer. Je größer die Qualifikation der Seminarteilnehmer, desto weniger Lehrstoff muss vermittelt werden.

Die modal gmbh & co. kg richtet ihr Seminarangebot an qualifizierte Fachkräfte verschiedener Branchen, welche bereits über gehobenen Sachverstand verfügen. Dieser gehobene Sachverstand begründet sich im Regelfall auf die von den Teilnehmern erlangten Qualifikationen durch ihre Berufsausbildung, Studienabschlüsse und langjähriger Berufserfahrung.

Einem ausgewiesenen Experten seiner Branche müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und fachlichen Besonderheiten für eine neue berufliche Orientierung vermittelt werden, jedoch ist es nicht notwendig, fachtheoretisches Wissen zu vermitteln, wenn dieses bekannt ist.

Als Beispiel, einem Kfz-Meister muss man nicht vermitteln, wie eine Bremsanlage beim PKW aufgebaut ist bzw. wie diese funktioniert. Ein Architekt oder Bau-Ingenieur benötigt keine Vorträge über Statik. Der Malermeister erkennt Schimmelschäden und kennt die Maßnahmen zur Beseitigung des Schadensbildes. Dem Sanitär- und Heizungsmeister muss die korrekte und fehlerfreie Installation der Heizung nicht langwierig erklärt werden.

Voraussetzung ist natürlich immer, dass die potentiellen Teilnehmer der Seminare und Lehrgänge ihr fachliches Wissen pflegen und allen technischen Standards beherrschen.

Viele Kursprogramme anderer Anbieter haben stellenweise kürzere Laufzeiten, da es sich nur um Teilaspekte des Sachverständigenwesens handelt, z.B. Kurse zum Thema Schimmelschäden erkennen und vermeiden.

Kursprogramme mit längerer Laufzeit vermitteln in der Regel auch technische Inhalte um z.B. Branchenfremden den Einstieg in die Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen zu ermöglichen. Allerdings sollte für die qualifizierte gutachterliche Tätigkeit eines Sachverständigen immer das Fachwissen aus einer qualifizierten Berufsausbildung zugrunde liegen.

Grundsätzlich gilt, dass ein Sachverständiger nur in den Bereichen tätig werden kann in denen er nachweislich gehobenen Sachverstand besitzt. Ein Bäckergeselle welcher als Kfz-Sachverständiger tätig ist wäre somit unglaubwürdig.

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