Der Mietwert ist eine aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern. Der Mietpreis ist das Ergebnis einer konkreten Tauschaktion zwischen zwei konkreten Marktteilnehmern. Mietwert und Mietpreis müssen nicht übereinstimmen. Der Wert kann auch als objektivierter Preis verstanden werden. Bei der Mietwertermittlung versucht man in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. Ein Wert ist jedoch keine mathematisch genau ermittelbare Größe. Unterschiedliche Gutachter werden in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen kommen. In der Rechtsprechung wird z.B. bei der Mietwertermittlung von einer Bandbreite von +/- 10% ausgegangen.
Die Mietpreise für eine bestehende Wohnung kann man über einen "Mietspiegel" erfahren. Bei sogenannten Vergleichsmieten in Mietstreitfällen und bei der Festlegung von Erstbezugsmieten hört es bei besonders individuellen oder exklusiven Wohnungen jedoch schnell auf - hier kann Ihnen niemand Auskunft geben!
Hier hilft nur selber berechnen. Ein hoher Aufwand, der jedoch lohnt - mit dem Ergebnis kann man sogar Richter überzeugen.
Den Wert einer Eigentumswohnung kann man in der Regel beim Gutachterausschuss abfragen.
Nach dem Grundgedanken der neuen ImmoWertV soll der Wertermittler eine eigene, umfangreiche Datensammlung
aufbauen. Eigentumswohnungen werden möglicherweise einen hohen Anteil an dieser Datensammlung ausmachen.
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