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per Mail/Post anfordern »Liquidationsverfahren / Residualverfahren sind eingeführt, gelten jedoch nicht als Regelverfahren, obwohl beide Verfahren für kaufmännische Verwaltungen, Investoren, Erschließungsgesellschaften und letztlich auch für Makler unverzichtbar sind. Mit Hilfe beider Verfahren finden Sie Antworten auf Fragestellungen, wie z.B. "Ist ein unterrepräsentiertes Gebäude auf einem großen Grundstück noch rentabel?" oder "Wie hoch ist der Grundstückspreis, wenn für das betreffende Grundstück keinerlei Richtwerte oder Erfahrungen aus ähnlichen Verkaufs- oder Investitionsfällen vorliegen?".
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Das Residualverfahren ist bei Investoren und im Ausland, ein weit verbreitetes Bewertungsverfahren. Renditevorstellungen des Investors stehen dabei im Vordergrund. Das Residualverfahren bestimmt den höchst tragbaren Preis für ein unbebautes Grundstück.
Beim Residualverfahren wird für das zu bewertende Grundstück die höchstzulässige Bebauung und beste Nutzungsmöglichkeit unterstellt. Für den fiktiven Baukörper kalkuliert der Investor den erzielbaren Reinertrag oder den erzielbaren Verkaufspreis nach abgeschlossener Entwicklung. Davon werden Herstellungs-, Entwicklungs-, Vermarktungskosten sowie Unternehmergewinn abgezogen. Der verbleibende Rest = Residuum kann, unter Berücksichtigung der Vermarktungszeit, für das Grundstück aufgewendet werden.
Unser Tagesseminar bringt die Anwendung der Verfahren für Sie auf den Punkt.
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