Liquidationsverfahren / Residualverfahren sind eingeführt, gelten jedoch nicht als Regelverfahren, obwohl beide Verfahren für kaufmännische Verwaltungen, Investoren, Erschließungsgesellschaften und letztlich auch für Makler unverzichtbar sind. Mit Hilfe beider Verfahren finden Sie Antworten auf Fragestellungen, wie z.B. "Ist ein unterrepräsentiertes Gebäude auf einem großen Grundstück noch rentabel?" oder "Wie hoch ist der Grundstückspreis, wenn für das betreffende Grundstück keinerlei Richtwerte oder Erfahrungen aus ähnlichen Verkaufs- oder Investitionsfällen vorliegen?".
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