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Termine: 29/08/2023
Dauer: 1
Seminarort: Webinar
Fachbereich: Sonstige

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e-Akte - Digitale Übermittlung von Gutachten im Rechtsverkehr

Mit fortschreitender Digitalisierung wird seitens der Behörde die Digitalisierung intensiviert. Mit dem E-Government-Gesetz wird die „e-Akte“ Pflicht. Daraus folgt für den Sachverständigen, dass getätigte Gutachten ebenfalls als „elektronische Akte“ dem Gerichtsverfahren, sei es nun privatrechtlicher oder strafrechtlicher Natur, zu übermitteln ist. Daraus folgt, dass sich der Sachverständige auf „elektronische Gerichtsakten“ vorbereiten muss. Ebenfalls muss in diesem Zusammenhang ein „zugelassener Kommunikationskanal“ eingerichtet werden, der von der Rechtsbehörde anerkannt ist.

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Ziele

Das Ziel des Webinars ist es, Ihnen zu zeigen, wie Sie ihre Dokumente über den“ gelassenen Kommunikationskanal“ einbringen und welche Schritte dabei zu beachten sind. Hierbei geht es nicht nur um die „Übertragung“, sondern wie verfahrensbezogene Dokumente und Schriftstücke rechtlich wirksam und sicher bei den Behörden, dem Gericht, einzureichen sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, die wir im Webinar beantworten werden, wie sie die „elektronische Unterschrift“ leisten, damit Formverstöße vermieden werden.

Themeninhalte

Schwerpunkte
 

1. Was verbirgt sich hinter der „e-Akte“?

Wurde in vergangener Zeit das Gutachten, die Dokumentensammlungen und/oder diskriminierende Fotos per Papierform erstellt und den Behörden übergeben, so ergibt sich die Zusammensetzung aus Deckblatt, Register und weiteren Unterlagen nun in elektronischer Form. Die e-Akte wird nun ein elektronischer Sammelort für alle Unterlagen, die beim Erstellen der Gutachten anfallen. Die Problematik wird sein, alle unterschiedlichen Dokumententypen, wie Textdokumenten, E-Mails, Excel Tabellen und anderen Vorgängen, Scans und Aufarbeitung aus den Analysetools zu übersenden. Bei der „e-Akte“ erfolgt alles ausschließlich digital.

Dieser Ansatz entwickelt für die Sachverständigenbüros einen erheblichen Handlungsbedarf

2. Was bedeutet das E-Government-Gesetz?

In Zukunft werden die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien abgewickelt. Es ist als Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 erlassen worden.

Folgende Teilaspekte bilden das E-Government-Gesetz:

3. Kommunikation zwischen Sachverständigen und Behörden

Hier gibt es noch Unklarheiten, da die Frage nach dem Datenmanagementsystem und den Kommunikationskanälen noch zu erarbeiten ist.

4. die „e-Akte“ als Datenmanagementsystem (DMS)

Die „e-Akte“, wenn nicht das E-Government-Gesetz gemeint ist, basiert auf einem elektronischen Datenmanagementsystem (DMS).

Je nach System fallen unterschiedliche Bedienungen, Zusatztools und technische Voraussetzung an die PC oder Laptops an.

5. Was bringt eine digitale Akte an Vorteilen für den Betrieb?

Das Dokumentenmanagement-Systems hilft, die Herausforderungen für den Sachverständigen zu mindern.

Webinar: e-Akte - Digitale Übermittlung von Gutachten im Rechtsverkehr

Sie benötigen für die Teilnahme einen Computer, Laptop oder Tablet mit Internetanschluss. Für einige Geräte gibt es eine App vom Anbieter GotoWebinar. Durch die benutzerfreundliche und einfache Handhabung der Software, ist das Webinar auch für Teilnehmer mit geringen EDV Kenntnissen problemlos durchführbar.

Die Systemvoraussetzungen können Sie vorab auf der Webseite des Anbieters prüfen :
https://support.goto.com/webinar/system-check-attendee

modal gmbh & co. kg Rennekoven 9, 41334 Nettetal
Tel.: 02153/40984-0, Fax: 02153/40984-9, E-Mail: info@modal.de
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