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In der modernen Fahrzeugtechnologie sind Hochvolt-Systeme weit verbreitet, die ein erhebliches Risiko durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen darstellen können. Die DGUV Information 209-093 legt fest, wie Arbeitgeber das sichere Arbeiten an solchen Systemen sicherstellen und den Qualifizierungsbedarf für die Mitarbeiter ermitteln können.
Gemäß den DGUV Vorschriften 3 und 4 müssen elektrotechnische Arbeiten ausschließlich von qualifizierten Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Die speziell für Hochvolt-Systeme ausgebildete Fachkraft wird als "Fachkundige Person Hochvolt" (FHV) bezeichnet.
Die Richtlinie definiert den Anwendungsbereich der Qualifizierung für Personen, die an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen arbeiten, einschließlich der dazugehörigen Auf- und Anbauten, die dieselben Sicherheitsmaßnahmen benötigen. Sie gilt jedoch nicht für bestimmte Fahrzeugtypen wie spurgeführte Fahrzeuge oder solche, die ständig mit dem Stromnetz verbunden sind.
Die DGUV Information führt wichtige Begriffe ein, wie:
Die Information beschreibt auch den Umfang der Verantwortlichkeiten für die fachkundige Leitung und Aufsicht sowie die Definition von Begriffen wie "sensibilisierte Person" und "fachkundig unterwiesene Person".
Im Rahmen der Arbeitssicherheit ist die Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern in Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ klar definiert.
Zentral ist die Verpflichtung zur Unfallverhütung, die sich in der Bereitstellung finanzieller Ressourcen, der Auswahl qualifizierter Mitarbeiter, der Implementierung einer Sicherheitspolitik und der Schaffung von Sicherheitseinrichtungen manifestiert.
Die Arbeit an Hochvolt(HV)-Systemen in Fahrzeugen erfordert:
Unternehmer müssen die Befähigung ihrer Beschäftigten belegen können, was durch berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung und regelmäßige Weiterbildungen gewährleistet wird. Die gesundheitliche Eignung kann durch arbeitsmedizinische Fachkräfte bestätigt werden.
Die Delegation von Arbeitsschutzpflichten an fachkundige Personen ist möglich, wobei schriftliche Übertragungen und klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden müssen.
Die gemäß § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 erforderlichen Unterweisungen müssen durch vorgesetztes Personal oder fachkundige Kräfte erfolgen.
Für die Arbeit an HV-Systemen ist es unerlässlich, dass den Beschäftigten sowohl theoretische als auch praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Qualifizierungen müssen von Personen mit entsprechendem Fachwissen und didaktischer Erfahrung durchgeführt werden.
Die fachkundige Leitung im HV-Bereich und die Qualifizierung als Fachkundige Person Hochvolt (FHV) sind essentiell für den sicheren Umgang mit HV-Systemen. Die Zuweisung von Fach- und Führungsverantwortung liegt bei der Unternehmensleitung.
Arbeiten an HV-Systemen erfordern strikte Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor elektrischen Schlägen, Kurzschlüssen und Störlichtbögen. In der Regel dürfen Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen nicht durchgeführt werden. Somit ist das Herstellen eines spannungsfreien Zustands vor Arbeitsbeginn und dessen Aufrechterhaltung während der Arbeit unverzichtbar.
Die Anwendung der ersten drei Sicherheitsregeln ist immer erforderlich, während die Anwendung der vierten und fünften Regel vom Einzelfall abhängt. Die spezifischen Anforderungen der Sicherheitsregeln müssen an die Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers angepasst werden.
Herstellerspezifische Schutzmaßnahmen können unter anderem die Abschaltung des HV-Systems durch Trenneinrichtungen oder steckbare Leitungsverbindungen umfassen. Wichtig ist, dass ein einzelner Fehler nicht zu einer elektrischen Gefährdung führen darf.
Die korrekte Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und das Befolgen der Sicherheitsregeln sind unerlässlich, um das Risiko elektrischer Gefahren bei HV-Systemen in Fahrzeugen zu minimieren. Fachgerechtes Arbeiten gemäß den Herstellervorgaben und eine stetige Risikobewertung sind dabei Schlüsselkomponenten für die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit.
Zentraler Bestandteil jeder Qualifizierung sind die Sicherheitsaspekte. Elektrische Gefahren erfordern ein tiefgreifendes Verständnis von Schutzmaßnahmen. Zudem müssen die Schulungen praxisnah sein, damit die Teilnehmer das Bedienen von Fahrzeugen und den zugehörigen Einrichtungen wie Prüfstände sicher beherrschen.
Ein wesentlicher Fokus liegt auf praxisorientierten Tätigkeiten, die ohne Spannungsfreischaltung des HV-Systems durchgeführt werden können. Die korrekte Identifizierung und Handhabung von HV-Komponenten und -Leitungen ist ebenso von Bedeutung wie die Fähigkeit, alle mechanischen Arbeiten am Fahrzeug unter Beachtung des Leitsatzes "Hände weg von orange!" auszuführen.
Teilnehmer müssen den Organisationsablauf bei Arbeiten an HV-Komponenten verstehen und in der Lage sein, Not-Aus-Maßnahmen wie die Außerbetriebnahme des HV-Systems zu ergreifen.
Die Schulungsinhalte variieren je nach Qualifikationsstufe:
Für jede dieser Stufen müssen die Inhalte an die konkreten Anforderungen der Tätigkeiten und den aktuellen Wissensstand der Teilnehmenden angepasst werden.
Die Dauer der Qualifizierung variiert nach Aufgabengebiet und Vorkenntnissen, umfasst jedoch stets praktische Übungen und endet mit einer Prüfung zur Dokumentation der erworbenen Fachkunde.
Die Sicherheit und Effizienz in der Produktion und Inbetriebnahme sind entscheidend für den Erfolg von Fertigungsunternehmen. In diesem Kontext spielt die Qualifizierung von Mitarbeitern eine Schlüsselrolle. Lassen Sie uns beleuchten, wie geschultes Personal durch wiederholbare Prozesse und angemessene Schutzmaßnahmen zur Optimierung des Fertigungsprozesses beiträgt.
Montageprozesse können oft von fachkundig unterwiesenen Personen (FuP) durchgeführt werden. Diese Standardisierung ermöglicht nicht nur eine effiziente Arbeitsweise, sondern garantiert auch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Jeder Schritt muss sorgfältig bewertet und durch technische Schutzmaßnahmen und verbindliche Arbeitsanweisungen abgesichert werden. Die Aufsicht durch qualifizierte Fachkräfte sichert die fachliche Korrektheit und die Einhaltung der Standards.
Für die Vermittlung und das Verständnis der Arbeitsanweisungen ist eine gründliche Schulung unerlässlich. Die nachhaltige Integration dieser Verfahren in den Produktionsablauf, die Erstellung von Dokumentationen und die Kontrolle der Umsetzung obliegen den jeweiligen Vorgesetzten.
Das Gefährdungspotenzial steigt bei der Inbetriebnahme von Hochvolt-Systemen. Abhängig von der Tätigkeit können zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sein. Es gibt verschiedene Stufen der Qualifikation, die von einfachen Tätigkeiten mit umfassenden Schutzvorkehrungen bis hin zu komplexen Aufgaben mit hohem Gefährdungspotenzial reichen.
Elektrische Prüfungen im Fertigungsprozess müssen nach den Normen DIN EN 50191 und der DGUV Information 203-034 erfolgen. Abhängig davon, ob ein spannungsfreier Zustand garantiert werden kann, sind unterschiedliche Qualifikationsstufen erforderlich.
Die Arbeit an Hochvoltsystemen in Serienfahrzeugen erfordert spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten. Verschiedene Qualifikationsstufen stellen sicher, dass jede Fachkraft adäquat ausgebildet ist, um die Sicherheits- und Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Qualifikation Stufe S: Sicherheitsbewusstsein
Die Einstiegsqualifikation beinhaltet Schulungen zum Sicherheitsbewusstsein. Hier lernen Mitarbeiter, die Hochvoltkomponenten zu identifizieren und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen zu verstehen.
Qualifikation Stufe 1S: Elektrisch unterwiesene Person für HV-Systeme
Die Stufe 1S richtet sich an Personen, die unter Aufsicht an Hochvoltsystemen arbeiten. Sie umfasst theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten, um unter Anleitung sicher mit diesen Systemen umgehen zu können.
Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person für HV-Systeme
Mitarbeiter auf der Qualifikationsstufe 2S können eigenverantwortlich an Hochvoltsystemen arbeiten. Sie werden in die Lage versetzt, komplexe Aufgaben wie Fehlerdiagnose und Reparaturarbeiten durchzuführen.
Qualifikation Stufe 3S: Verantwortliche Elektrofachkraft für HV-Systeme
In der höchsten Qualifikationsstufe 3S werden Fachkräfte darauf vorbereitet, die volle Verantwortung für die Arbeiten an Hochvoltsystemen zu tragen. Sie entwickeln Fähigkeiten zur Konzeption und Überwachung von Sicherheits- und Arbeitsverfahren.
Jede Qualifikationsstufe erfordert eine entsprechende Aus- und Weiterbildung, die mit einer Prüfung und Zertifizierung abgeschlossen wird. Diese Zertifikate bestätigen die Kompetenz im Umgang mit Hochvolttechnik und müssen regelmäßig erneuert werden.
Die Pannenhilfe dient der schnellen Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei kleineren Schäden direkt vor Ort, während größere Schäden in einer Werkstatt behandelt werden. Es wird zwischen allgemeinen Reparaturen am Fahrzeug und spezifischen Arbeiten am Hochvolt-System unterschieden.
Für Eingriffe an Fahrzeugen mit Hochvolt-System ist mindestens die Qualifikationsstufe 1S gemäß den festgelegten Qualifizierungsstufen für Arbeiten an Serienfahrzeugen erforderlich.
Beim Abschleppen müssen die Anweisungen des Fahrzeugherstellers eingehalten werden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann das Hochvolt-System mittels Service-Disconnect oder Not-Aus deaktiviert werden, wie in der VDA-Broschüre „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt- und 48-Volt-Systemen“ beschrieben.
Bei der Verwendung von Kranen oder Seilwinden ist besondere Vorsicht geboten, um keine Hochvolt-Komponenten zu beschädigen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs an Dritte sollten die durchgeführten Maßnahmen kommuniziert und durch eine Bestätigung dokumentiert werden.
Die Hochvolt(HV)-Komponenten in Fahrzeugen sind so konzipiert, dass sie bei Unfällen strukturell geschützt sind. Dennoch kann nach einem Unfall mit Sachschaden Spannung am Fahrzeug vorhanden sein, was die Sicherheit der Rettungs- und Unfallhilfskräfte gefährden könnte.
Für Rettungskräfte stehen spezielle Rettungsleitfäden zur Verfügung, die fahrzeugspezifische Informationen beinhalten, um das HV-System sicher zu deaktivieren.
Bei Auslösung von Airbags und Gurtstraffern ist das HV-System meist automatisch deaktiviert, allerdings entspricht dies nicht einer normgerechten Freischaltung.
Bei erhöhter Brandgefahr, beispielsweise durch schwere Fremdbeschädigung, obliegt es dem Unfallhilfsdienst, den Gefahrenbereich zu sichern und die Feuerwehr zu informieren, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus.
Auslaufende Stoffe aus beschädigten Energiespeichern können gefährliche Eigenschaften aufweisen und sollten vermieden werden. Zudem besteht das Risiko späterer Brände durch interne Reaktionen im Energiespeicher.
Das Bergen von stark beschädigten HV-Fahrzeugen und separierten HV-Energiespeichern erfordert geeignetes Equipment und entsprechende persönliche Schutzausrüstung.
Bei der Übergabe von Unfallfahrzeugen an Behörden oder Bergungsunternehmen sollten bereits durchgeführte Maßnahmen mitgeteilt und auf potenzielle Gefährdungen durch beschädigte HV-Komponenten hingewiesen werden.
Das Personal muss mindestens als Fachkundig unterwiesene Person (FuP) qualifiziert sein, und bei unklaren oder potenziell gefährlichen Situationen sollte eine Fachkundige Person hinzugezogen werden.
Beim Umgang mit Hochvolt(HV)-Fahrzeugen im Rahmen des Verschrottens, Verwertens und Recyclings ist besondere Vorsicht geboten, da diese Fahrzeuge nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Vor der Bearbeitung muss die Identifikation von HV-Komponenten gewährleistet sein. Kennzeichnende Merkmale sind orangefarbene Leitungen und spezielle Aufkleber, die auf ein Hochvolt-System hinweisen, sowie Batterien, die Spannungswerte über den üblichen 12, 24 und 42 Volt aufweisen.
Unter normalen Umständen stellen die HV-Komponenten in Serienfahrzeugen keine Gefahr dar. Gefährlich wird es jedoch bei beschädigter Isolierung oder Abdeckung, da dies zu Störlichtbögen durch Kurzschlüsse oder zu elektrischen Schlägen beim Berühren führen kann.
Vor dem Beginn des Verschrottungsprozesses muss eine fachkundige Person das HV-System entsprechend den Herstelleranweisungen sicher freischalten und vom Bordnetz trennen. Die HV-Komponenten müssen für den Ausbau vorbereitet und die elektrischen Energiespeicher, wie Batterien und Supercaps, müssen fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.
Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten, wie dem Zerlegen von Energiespeichern, ist eine Qualifikation nach Stufe 3S notwendig.
Die umfassende DGUV Information 209-093 sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4 stellen einen zentralen Rahmen für die Sicherheit bei Arbeiten an Hochvolt-Systemen im Fahrzeugbereich dar. Sie definieren klare Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte und legen die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern, wie die Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Unterweisungen, fest. Die Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung, der exklusiven Zuweisung von elektrotechnischen Arbeiten an qualifizierte Elektrofachkräfte und der Implementierung einer effektiven Sicherheitspolitik.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Fachkundigen Person Hochvolt (FHV), die durch spezielle Ausbildung und Kenntnisse zur Schlüsselfigur für die Sicherheit bei der Arbeit an HV-Systemen wird. Die regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten ist unabdingbar, um dem technologischen Fortschritt gerecht zu werden und die Sicherheitsstandards kontinuierlich zu erhöhen.
Die Information hebt außerdem die Bedeutung der fünf Sicherheitsregeln hervor, die das Fundament für sicheres Arbeiten an HV-Systemen legen. Zusammenfassend zeigt sich, dass ein umfassendes Sicherheitsmanagement und eine fundierte Ausbildung das Rückgrat für die Unfallprävention und den Schutz der Mitarbeiter bei Hochvolt-Arbeiten im Fahrzeugbereich bilden.