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Bereits seit dem 01. Oktober 2008 müssen Hausbesitzer und Makler, wenn sie eine Wohnung vermieten oder verkaufen wollen, dem Interessenten einen Energieausweis vorlegen. In Immobilieninseraten muss die Energieeffizienz seit dem Jahr 2014 ebenfalls angegeben werden. Nur für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist kein Energiepass vorgeschrieben.
Aber auch für die Nutzer einer eigenen Immobilie ist es durchaus sinnvoll, ein solches Dokument erstellen zu lassen - vielleicht gleich in Kombination mit einer umfangreicheren Beratung zu möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen der Wohngebäude. Diese Beratung, aber auch die Ausstellung der Energieausweise, nehmen unabhängige Energieberater vor.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält hierzu strikte Vorschriften.
Über die energetische Qualität eines Hauses gibt der Energieausweis Auskunft. Es enthält Informationen über die Energieeffizienz, dadurch lassen sich die zu erwartenden Energieverbrauchskosten besser einschätzen. Der Energiepass wird in zwei Varianten angeboten - einmal als Bedarfsausweis und einmal als Verbrauchsausweis. Während die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis bei etwa 500 Euro liegen, schlägt der verbrauchsorientierte Ausweis mit etwa 25 bis 100 Euro Kosten zu Buche. Allerdings ist Letzterer nicht für jede Immobilie zugelassen.
Besitzt das Gebäude weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag noch vor dem 01. November 1977 eingereicht, muss der teurere Energiebedarfsausweis in Auftrag gegeben werden. Wurde das Gebäude aber nach 1977 auf der Grundlage der ersten Wärmeschutzordnung modernisiert respektive saniert oder die Anforderungen der Verordnung schon bei der Errichtung erfüllt, ist auch ein Energieverbrauchsausweis zulässig.
Für Nichtwohngebäude, zu denen vor allem Gewerbeimmobilien, Stallungen etc. gehören, kann zwischen beiden Ausweisvarianten gewählt werden.
Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises erfolgt eine objektive Bewertung der Immobilie. Der Energieberater nutzt hier ein aufwendiges Berechnungsverfahren, mit dessen Hilfe der theoretische Energiebedarf des Hauses ermittelt wird. Wichtige Kriterien sind hier die Dämmung der Außenwand und des Daches, die derzeit eingebauten Fenster (einfache oder mehrfache Verglasung, Energiesparfenster) und die vorhandene Heizungsanlage. Bei der Gebäudebegehung wird eine Checkliste abgearbeitet. Die so gewonnenen Daten sind unabhängig vom Heizverhalten der Hausbewohner. Energetische Schwachstellen des Wohngebäudes lassen sich so ebenfalls besser erkennen und dem Eigentümer aufzeigen.
Eventuell spricht der Energieberater Modernisierungsempfehlungen aus, die im Energieausweis vermerkt werden. Dieser Ausweis stellt also nicht nur eine Ist-Analyse dar, sondern gibt zugleich Empfehlungen zu eventuell notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Der Energieverbrauchsausweis ist gegenüber dem Bedarfsausweis weniger aussagekräftig. Er zeigt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge an, wozu sowohl die Heizung als auch die Warmwasserbereitung gehören. Die Angaben erfolgen hier in Kilowattstunden pro Jahr und auf den einzelnen Quadratmeter Gebäudenutzfläche bezogen. Bei Nichtwohngebäuden fließen auch Werte für die Kühlung, Lüftung sowie die Beleuchtung der Räumlichkeiten hinzu.
Als Grundlage für die Berechnungen werden in der Regel die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Da aber das Heizverhalten der Menschen sehr unterschiedlich ist, können mit dem verbrauchsorientierten Energieausweis nur bedingt Aussagen über den zu erwartenden Energieverbrauch getroffen werden.
Sowohl der bedarfs- als auch der verbrauchsorientierte Energiepass besitzen eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wurden in der Zwischenzeit aber Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen vorgenommen, ist es ratsam, einen neuen Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, da sich dann auch die Energieeffizienz des Gebäudes geändert haben dürfte.