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Termine: Ganzjährige Termine
Dauer: 2 Tage
Seminarort: Webinar-Online
Fachbereich: Bau

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Energieberatung für Kommunen

Nicht nur bei privaten Hausbesitzern, sondern auch in Kommunen und kommunalen Unternehmen werden Energieberater tätig. Denn auch hier gibt es unzählige Gebäude, die nicht mehr den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Durch eine Sanierung im Quartier, wie die genaue Bezeichnung lautet, können zudem weitere Synergien genutzt werden.

Wer kann einen Energieberater beauftragen?

Um in den Genuss der staatlichen Förderung im Rahmen des Zuschussprogrammes Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432) zu kommen, in dessen Rahmen die Kosten für die Erstellung eines Integrierten Quartierskonzeptes und eines Sanierungsmanagers zu 65 Prozent übernommen werden, sind einige Voraussetzungen einzuhalten. So muss als Sanierungsmanager ein von der KfW-Bank zertifizierter Energieberater beschäftigt werden, wenn Zuschüsse aus diesem Programm in Anspruch genommen werden sollen.  Zulageberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Die Zuschüsse können von diesen an privatwirtschaftliche Unternehmen oder auch an gemeinnützig Tätige weitergegeben werden. Zu diesen können unter anderem Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer von Immobilien sowie Eigentümer-Standortgemeinschaften gehören. Kommunale Zweckverbände sind hingegen von der Gewährung des Zuschusses ausgeschlossen.

Welche Aufgabengebiete übernimmt der Energieberater?

Zuerst einmal kann er natürlich - gemeinsam mit Mitarbeitern der Behörde oder des kommunalen Unternehmens - an der Erstellung eines Integrierten Quartierskonzeptes mitwirken. In einer ersten Ausgangsanalyse müssen die größten Energieverbraucher im Quartier verzeichnet werden. Zugleich gilt es, Potenziale für die Energieeinsparung und eine bessere Energieeffizienz ausfindig zu machen. In der Analyse ist auch festzuhalten, wie die spätere Gesamtenergiebilanz des Quartiers aussehen soll, zu dem übrigens nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch Straßenzüge oder Wohnviertel gehören können. Die Analyse muss zugleich konkrete Maßnahmen und Informationen zu entstehenden Kosten, der Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit enthalten. Weiterhin ist ein Zeitplan zu erstellen, Prioritäten sind zu setzen und die Akteure zu mobilisieren. Selbstverständlich dürfen neben der Information und Beratung auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erfolgskontrolle nicht fehlen.

Der als Sanierungsmanager tätige Energieberater übernimmt zudem die Planung der Konzeptumsetzung, die Vernetzung und Aktivierung aller beteiligten Akteure und Unternehmen, die Koordination der einzelnen Maßnahmen sowie deren Kontrolle. Zugleich ist er bei aufkommenden Fragen Ansprechpartner und kann auch über die Finanzierung und Förderung der Maßnahmen umfassende Auskünfte geben.

Welche Bereiche können energetisch oder allgemein saniert werden?

Bei einer Sanierung denkt man natürlich zuerst einmal an die eigenen vier Wände. Durch eine optimale Wärmedämmung der Außenwände, des Kellers und des Daches kann schon viel Energie eingespart werden. Zugleich ist aber unter Umständen die Installation einer Lüftungsanlage angeraten. Und alte Heiztechnik sollte ebenfalls ausgetauscht werden. Ist der Heizkessel beispielsweise älter als 30 Jahre, muss er auf der Grundlage der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) ausgetauscht werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Gebäude, die sich im kommunalen Eigentum befinden. Hier sind aber meist nicht nur die Leitungen in den Gebäuden selbst, sondern auch die unter Straßen und Gehwegen verlegten Leitungen erneuerungsbedürftig. Dies trifft im Übrigen natürlich auch auf Wasser- und Abwasserleitungen zu. Werden diese Maßnahmen für ganze Straßenzüge oder Wohngebiete gebündelt geplant und durchgeführt, lassen sich erhebliche finanzielle Mittel einsparen. Für die Koordination dieser Maßnahmen ist der Sanierungsmanager zuständig.

Der als Sanierungsmanager tätige Energieberater wird die Kommunen natürlich über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen oder des Maßnahmenpaketes beraten und die entsprechenden Anträge gemeinsam mit dem dafür bei der Kommune zuständigen Mitarbeiter einreichen.  Das Integrierte Quartierskonzept, welches übrigens Voraussetzung für die Förderung eines Sanierungsmanagers ist, muss innerhalb eines Jahres, ausschlaggebend ist dabei das Datum der Auftragserteilung, fertiggestellt und zugleich auch abgenommen sein. Die Einstellung eines Sanierungsmanagers wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren genehmigt, berücksichtigt werden hierbei die tatsächlich angefallenen Kosten, die zu 65 Prozent übernommen werden. Der maximale Zuschuss pro Quartier liegt bei 150.000 Euro, beim Integrierten Quartierskonzept gibt es keine Obergrenze.

Beim integrierten Konzept muss der Verwendungsnachweis innerhalb von 18 Monaten, bei der Hinzuziehung eines Sanierungsmanagers spätestens 42 Monate nach erfolgter Zusage bei der KfW eingereicht werden. Erfolgt dies nicht, kann die KfW bereits gewährte Zuschüsse zurückverlangen.

Wissenswertes

Die meisten Energieberater waren zuvor in technischen bzw. handwerklichen Berufen tätig oder haben ein entsprechendes Studium abgeschlossen. Durch zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen haben sie sich das erforderliche Wissen angeeignet, das zur Begutachtung von Gebäuden, aber auch der technischen Ausstattung - als Beispiele seien hier nur Heizungsanlagen, Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen genannt - eingesetzt wird.

Auszeichnung 25 Jahre modal