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In Unternehmen schlummert ein riesiges Potenzial an Möglichkeiten der Energieeinsparung. So werden bislang vielerorts entstehende Abwärme nicht ausreichend genutzt, veraltete technische Anlagen eingesetzt oder die Produktions- und Bürogebäude sind nicht optimal gedämmt. Um Einsparmöglichkeiten aufzuspüren, kann ein Energieberater für Unternehmen beauftragt werden, dessen Kosten anteilig das BAFA übernommen werden. Für die Realisierung der Maßnahmen stehen wiederum zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse der KfW-Bank zu Verfügung.
Wer als Energieberater in mittelständischen Unternehmen tätig werden möchte, muss sich bei der BAFA entsprechend zertifizieren lassen. Zugleich ist eine Eintragung in die von der Deutschen Energie Agentur (dena) geführte Energie-Effizienz-Experten-Liste sinnvoll, da diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Zuschüsse und Darlehen ist.
Als Energieberater können Personen registriert werden, die
Zu den einschlägigen Fachrichtungen für Meister und Techniker gehören beispielsweise die
Voraussetzung für eine Registrierung als Energieberater bei der BAFA ist zudem eine mindestens dreijährige hauptberufliche Beschäftigung, in deren Rahmen praxisbezogene Kenntnisse im Bereich der betrieblichen Energieberatung, beispielsweise als angestellter Energieberater in einem Energieberatungsunternehmen, als selbstständiger Energieberater, als Energieberater in kommunalen Unternehmen, Kammern oder Verbänden, Energieversorgungsunternehmen, Architekturbüros, Ingenieurbüros oder weiteren relevanten Unternehmen erworben wurden. Eine genaue Aufstellung finden Sie auf dieser Webseite des BAFA.
Voraussetzung ist außerdem die Teilnahme an Lehrgängen, die zu Zusatzqualifikationen führen, deren Umfang ebenfalls auf der hier verlinkten Webseite entnommen werden kann.
Ein wichtiges Kriterium bei der Einsparung von Energie stellt die Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems dar. Mit diesem lassen sich unter effektiver Ausnutzung vorhandener technischer Anlagen, aber auch die Installation neuer Anlagen, die Energiekosten deutlich reduzieren, teilweise sogar um 50 Prozent oder mehr. Dies trägt selbstverständlich auch positiv zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei. Für die Einführung eines solchen Managementsystems ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich.
Im Rahmen einer Auditierung nach ISO 50001 auf der Basis des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird unter anderem durch den Energieberater der Ist-Zustand, zudem unter anderem die technische Ausstattung und die derzeitige Bausubstanz des Unternehmens gehören, ermittelt. Auch die aktuellen Verbrauchswerte fliesen in diese Analyse ein. Zudem nimmt der Energieberater verschiedene Messungen, beispielsweise an den technischen Anlagen, vor. Aufgrund der so gewonnenen Daten erstellt er einen ersten Analysebericht, den sogenannten Sanierungsfahrplan. Dieser enthält alle wichtigen Maßnahmen, um die Energieeffizienz im Unternehmen zu verbessern. Auch die Mitarbeiter werden bei der Zertifizierung um eigene Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz gebeten. Die Auditierung nach ISO 50001 erfolgt nach einem länger fortlaufenden Prozess und muss nach einem vorgeschriebenen Zeitraum erneuert werden. Bislang sieht es so aus, dass die Zertifizierung nach ISO 50001 Ende 2016 ausläuft. Es wird aber sicher eine Weiterführung des Programmes geben, in dem dann wiederum auch die Energieberater involviert sind.
Umfangreiche Informationen zum Thema Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) finden Sie beispielsweise auf der Webseite der ESA-Energieberatung. So erfahren Sie beispielsweise, für welche Unternehmen das EDL-G gilt und welche Kosten bei der Auditierung entstehen können.