Feuerwehren kommen nicht nur bei der Bekämpfung von Bränden und beim vorbeugenden Brandschutz, sondern auch bei Unfällen, bei Überschwemmungen infolge von Hochwasser, bei der Beseitigung von Erdrutschen und anderen Naturkatastrophen zum Einsatz.
Zu den weiteren Aufgaben der Feuerwehren gehören das Verhüten und Begrenzen von Ölschäden, die in die Erde oder ins Wasser eindringen könnten, ein Eingreifen bei Gasausbrüchen, die Bergung von Verletzten und Gefährdeten nach Verkehrs- und anderweitigen Unfällen sowie der Transport der Verletzten ins jeweilige Krankenhaus. Deshalb ist vielen Feuerwehren auch der Rettungsdienst angegliedert.
Generell gilt es, zwischen verschiedenen Feuerwehren zu unterscheiden. Dazu gehören die
Ein wichtiges Augenmerk der Feuerwehren liegt aber nicht nur auf der Brandbekämpfung, sondern auch in der Verhinderung dieser Schadensereignisse. Deshalb führen diese verschiedene Informationsveranstaltungen vor Ort durch, in denen auf die Möglichkeiten der Vermeidung von Bränden hingewiesen wird, beispielsweise bei Tagen der Offenen Tür, die von den Wehren regelmäßig abgehalten werden. Werkfeuerwehren sind hauptsächlich im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes tätig und weisen vor Ort auf Gefahrenquellen hin. Fähigkeiten die auch bei einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt werden.
Da es in einigen Orten nicht mehr genügend Kameraden gibt und die notwendige Sollstärke dieser freiwilligen Feuerwehren gefährdet ist, ist man dort dazu übergegangen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten. Hier werden Männer einer bestimmten Altersgruppe dazu aufgefordert, ihren Dienst in der Wehr zu tun. In der Schweiz gibt es im Übrigen einen allgemeinen Feuerwehrdienst für Männer und Frauen.
Viele der heute betriebenen freiwilligen Feuerwehren können auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken. Dabei reicht die Geschichte der Feuerwehren noch wesentlich weiter zurück. Schon aus den Zeiten des alten Ägyptens und der Römer sind Vorläufer der Wehren bekannt. Während bis ins Mittelalter hinein Feuer meist nur manuell mit Eimern gelöscht werden konnten, wurde im 17. Jahrhundert der erste Feuerwehrschlauch erfunden, der damals noch aus Leder bestand.
Zu Zeiten der Industrialisierung begann auch die Entwicklung der Feuerwehren, wie wir sie heute kennen. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts hat man noch auf handbetriebene Pumpen gesetzt, die meist mit einem Pferdefuhrwerk zum Ort des Geschehens transportiert wurden.
In vielen Dörfern und kleineren Städten gibt es eine Freiwillige Feuerwehr. Auch manche Ortsteile haben noch eine solche Wehr, dann aber vielfach mit einer geringeren Ausstattung. Bei größeren Schadensereignissen werden meist mehrere Wehren alarmiert, beispielsweise durch die Kreisleitstelle der Feuerwehren. Die bei den freiwilligen Feuerwehren tätigen Kameraden gehen meist auch einer Berufstätigkeit nach und müssen im Notfall mittels Sender informiert werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sie für ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr freizustellen. Dafür können die Arbeitgeber bei der Kommune eine Entschädigung beantragen.
Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren erhalten ihre Ausbildung meist nach der Arbeitszeit oder am Wochenende. Ist es nicht möglich, eine solche Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen, da sie beispielsweise an einer Ausbildungseinrichtung der Feuerwehr erfolgen muss, hat der Arbeitgeber den Mitarbeiter für diesen Zeitraum freizustellen.
Viele dieser Einrichtungen unterhalten auch eigene Jugendfeuerwehren. Diese haben nicht nur das Ziel, Nachwuchs zu gewinnen, sondern bereits die Kinder für das Thema Brandschutz zu sensibilisieren. Da es in einigen Orten freiwillige Feuerwehren nicht mehr auf die geforderte Sollstärke kommen, ist man dort dazu übergegangen, Männer für den Dienst zu verpflichten. Auch an Schulen werden im Rahmen der Nachmittagsbetreuung Feuerwehr-AGs angeboten, um so neue Mitglieder zu gewinnen.
In größeren Städten gibt es in der Regel nicht nur freiwillige Feuerwehren, sondern auch eine Berufsfeuerwehr. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Einrichtung einer solchen Berufsfeuerwehr schwanken zwischen den einzelnen Bundesländern. In Baden-Württemberg müssen Berufsfeuerwehren eingerichtet werden, wenn die Einwohnerzahl einer Stadt bei 100.000 oder mehr liegt. Es gibt aber auch einige kleinere Städte, die eine Berufsfeuerwehr ihr Eigen nennen, so unter anderem Gießen, Eisenach und Cuxhaven.
Deren Mitglieder sind bei der Stadt angestellt und halten sich - wenn kein Einsatz anliegt - direkt auf der Wache auf. Je nach Ausbildung und Kenntnisstand werden sie auch für die Instandsetzung und -haltung der Fahrzeuge eingesetzt.
Mitglieder von Berufsfeuerwehren können auch während ihrer Dienstzeit an Ausbildungen und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Selbstverständlich kooperieren sie mit den anderen Feuerwehren, unterstützen sich bei der Ausbildung der Kameraden, im Rahmen von Übungen, bei der Bekämpfung von Bränden, bei öffentlichen Veranstaltungen zum vorbeugenden Brandschutz und dergleichen mehr.
Größere Unternehmen besitzen oft eine eigene Werkfeuerwehr. Diese wurde entweder staatlich angeordnet oder staatlich anerkannt. Angehörige von Werkfeuerwehren können hier sowohl hauptberuflich als auch neben ihrer eigentlichen Beschäftigung im Unternehmen tätig sein. Auch sie werden im Ernstfall alarmiert und von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt. Eine Werkfeuerwehr ist meist wie eine Berufsfeuerwehr organisiert und kann sowohl mit einer Freiwilligen Wehr als auch einer Berufsfeuerwehr kooperieren.
Der größte Aufgabenbereich der Werkfeuerwehr liegt im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Sowohl vom Aufbau, der Ausbildung und der Ausrüstung müssen sie sowohl den Erfordernissen des Unternehmens als auch einer öffentlichen Feuerwehr genügen.
Naturgemäß spezialisieren sich Werkfeuerwehren auf im Unternehmen mögliche Einsatzbereiche. Während Flughafenfeuerwehren die Brandbekämpfung an Flugzeugen trainieren, werden andere zur Brandbekämpfung von Chemikalien, Ölen und dergleichen mehr eingesetzt. Die Werkfeuerwehren von chemischen Betrieben haben gemeinsam mit den österreichischen Betriebsfeuerwehren ein sogenanntes Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem(TUIS) geschaffen und unterhalten dieses gemeinsam.
Aufsichtsbehörden können zudem auch dem Einsatz der Werkfeuerwehren außerhalb des Betriebsgeländes zustimmen. Diese sind somit in den allgemeinen Alarmplan integrierbar. Aufsichtsbehörden können zu dem den Leistungsstand der Werkfeuerwehren kontrollieren.
Die Einrichtung einer Werkfeuerwehr kann sowohl - beispielsweise auf Grund der jeweiligen Gefahrensituation vor Ort - von staatlichen Behörden vorgeschrieben werden, als auch auf freiwilliger Basis erfolgen. Ein Unternehmen verspricht sich von der Einrichtung einer Werkfeuerwehr unter anderem eine kürzere Eingreifzeit, als dies bei einer im Ort ausrückenden Freiwilligen Feuerwehr der Fall sein wird. Durch die schnellere Eingriffszeit kann es zu einer großen Kostenersparnis sowie zu geringeren Ausfallzeiten der Maschinen und Anlagen kommen.
Eine Betriebsfeuerwehr wird - im Gegensatz zur Werkfeuerwehr - auf freiwilliger Basis eingerichtet. Ein weiterer Unterschied zwischen Betriebs- und Werkfeuerwehr liegt darin begründet, dass Erstere nur auf dem Betriebsgelände tätig werden, während Werkfeuerwehren auch Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung in der Kommune unterstützen können. Die jeweiligen Unternehmen sind nicht nur für die Rekrutierung der Mitglieder, sondern auch für die Zurverfügungstellung der technischen Ausstattung zuständig. Da sie staatlicherseits aber nicht anerkannt werden müssen, haben sie auch keine staatlichen Vorgaben zu erfüllen. So ist es unter anderem Möglich, die Personalstärke und die Ausstattung den Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Für Feuerwehren gelten die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen, da sie den Bundesländern unterstellt sind. Sämtliche Mitglieder von Feuerwehren müssen sich an Dienstvorschriften halten. So beinhaltet beispielsweise die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 die Grundtätigkeiten für den Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In der FwDV 7 ist der Atemschutz geregelt, FwDV 2 hat die Ausbildung in freiwilligen Feuerwehren zum Thema.
Weitere wichtige Vorschriften sind die Mindeststärkeverordnung und der Brandschutzbedarfsplan. Natürlich gibt es noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen und Verordnungen, die von den Kameraden der Feuerwehren, aber auch von den Unternehmen und staatlichen Stellen beachtet werden müssen.
Eine Übersicht über die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer finden Sie unter diesem Link: http://www.wikiwand.com/de/Feuerwehrgesetz_(Deutschland)