Wie muss ein Gutachten gestaltet sein?
Die äußere Erscheinung
Es gibt für Gutachten keine bestimmte äußere Erscheinung aber Üblichkeiten auf die Auftraggeber Wert legen:
- Sie sind in Maschinenschrift oder PC-Ausdruck auszuführen. Handgeschriebene Gutachten erfüllen nicht mehr den verkehrsüblichen Anspruch.
- Sie sind so zu schreiben, dass sie mühelos gelesen werden können.
- Sie sind übersichtlich zu gestalten, z.B. durch Abschnitte und Überschriften.
- Sie müssen erkennen lassen, dass es sich um eine Gutachterleistung handelt, z.B. durch Verwendung der Bezeichnung Sachverständiger, Gutachter und dergleichen; Öffentlich bestellte Sachverständige müssen diese Bezeichnung und den Rundstempel verwenden, wenn sie Auf dem Bestallungsgebiet tätig werden.
- Sie müssen den Verfasser ausweisen und vom Verfasser unterschrieben sein.
- Sie müssen datiert sein, um eine zeitliche Zuordnung zu ermöglichen im Hinblick auf die Erstattung des Gutachtens, gegebenenfalls auch auf abweichende Bewertungsstichtage und dergleichen.
- Die Aufgabenstellung und der Zweck müssen genannt sein, um die Schlüssigkeit anhand der Lösung prüfen und die Frage der Verkehrsfähigkeit des Gutachters beantworten zu können.
- Der an dem Gutachtenauftrag beteiligte Personenkreis, einschließlich Auftraggeber, etwaige Anwesende bei Ortsbesichtigungen, und beteiligte Hilfskräfte, sofern sie nicht nur mit Tätigkeiten betraut werden, die auf die eigentliche Sachverständigenleistung keinen Einfluss haben oder für den Sachverständigen voll nachvollziehbar sind, muss angegeben sein.
- Bei umfangreichen Gutachten ist eine Gliederung erforderlich.
Das Gutachten sollte in vollständigen Sätzen als fortlaufender, gegliederter Text verfasst werden. Konzeptartige Ausführungen oder Stichworte können oft nicht richtig gewertet werden. Der Text insgesamt muss ohne weitere Erklärung vollständig verstehbar sein. Der Autor darf es nicht dem Leser überlassen, Textfragmente selber zu assoziieren.
Die Verhandlungssprache in deutschen Gerichten ist Deutsch. Da gerade im Bereiche der modernen Technologien die Fachbegriffe in englischer Sprache gefasst sind und auch in dieser eindeutiger definiert sind, ist ihrer Verwendung meist unvermeidbar. Allerdings sollten dann weniger geläufige Abkürzungen oder weniger geläufige Begriffe aus dem Englischen in einer deutschen Langform in Klammern angefügt werden.
Es ist den Sachverständigen überlassen, zu entscheiden, ob ein englischer Begriff zum allgemeinen Wortschatz gehört oder besser durch einen deutschen wiedergegeben werden kann.
Neutralität in der Sprache
Der Sachverständige muss sich aller Wertungen und aller Vermutungen enthalten.
Man soll auch wertende Formulierungen wie „der Kläger behauptet“ vermeiden und besser sagen, „der Kläger trägt vor“.