Die Wurzeln des alten handwerklichen Sachverständigenwesens liegen in den Zünften, die im 19. Jahrhundert aufgelöst wurden, wobei ein Teil ihrer Funktionen unter staatlicher Aufsicht in den Kammern weiterlebte. Unser kammergestütztes System wird von unseren europäischen Nachbarn als antiliberales Relikt kritisch betrachtet.
In Deutschland ist das Sachverständigenwesen durch Paragraphen der HwO und der GewO grundlegend geregelt.
Seit der Herausbildung des kammergelenkten deutschen Sachverständigenwesens gibt es Sachverständigenordnungen.
Die Organisationen und Vereine des freien Sachverständigenwesens haben deren Regelungen ab 1981 weitgehend oder sinngemäß übernommen.
Inzwischen haben die verschiedenen Kammern Anstrengungen unternommen, um eine möglichst einheitliche Rechtsgrundlage für die Sachverständigentätigkeit zu schaffen. Unter der Federführung der jeweiligen Dachverbände wurden Mustersachverständigenordnungen verfasst. In diesen sind die gemachten Erfahrungen samt einschlägiger Rechtsprechung berücksichtigt.
Die örtlichen Kammern haben diese Vorschläge übernommen und wortgleich entsprechende Sachverständigenordnungen erlassen. Die Mustersachverständigenordnung der Kammern ist für die öffentlich bestellten Sachverständigen bindend, aber gilt sinngemäß für jede Sachverständigentätigkeit.
aus der Mustersachverständigenordnung zu beachten.
Daneben gibt es noch Verordnungen der einzelnen Bundesländer für besondere gutachterliche Aufgaben.