Sachverständige für Schäden an Gebäuden werden gar nicht so selten bei Neubauprojekten und bereits bestehenden Gebäuden benötigt, da häufig Mängel auftreten, die eine professionelle Bewertung erfordern. Manchmal wurde nicht korrekt gearbeitet, manchmal kam es wiederum durch Witterungseinflüsse zu Schäden. Diesen Schäden muss natürlich auf den Grund gegangen und die Kosten zur Behebung beziffert werden. Dies gehört zu den Aufgaben eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden. Alternativ kann dieser als Bausachverständiger, Baugutachter und Sachverständiger – Bauschäden und Baumängel bezeichnet werden.
Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft, ob Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden. Gleichzeitig ermitteln er den baulichen Zustand einer Immobilie und beurteilt das Ausmaß an möglichen Bauschäden. Er ist dafür zuständig, die Ursachen für diese Bauschäden aufzuspüren und schätzt die entstehenden Kosten für deren Beseitigung sowie den Grad der Wertminderung anhand bestimmter Vorgaben ein. Er könnte auf Wunsch die Sanierungsmaßnahmen begleiten und abnehmen. Für ihre Sachverständigentätigkeit benötigen umfangreiche technische und bauliche Kenntnisse, die sie im Rahmen ihres Studiums, durch Weiterbildungen und ihre weitere Tätigkeit im Sachverständigenwesen erworben haben sollten. Gleichzeitig müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden, beispielsweise im Rahmen von Lehrgängen.
Aufgabe der Sachverständigen für Schäden an Gebäuden ist es unter anderem, Feststellungen darüber zu treffen, ob Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden. Zudem ermitteln sie den Zustand von Gebäuden, das Ausmaß von Bauschäden, klären im Schadensfall die Schadensursachen und schätzen die Kosten, die für die Beseitigung der Schäden aufgewandt werden müssen. Sie bestimmen den Grad der Wertminderung einer Immobilie. Einer ihrer größten Aufgabenbereiche ist die Erstellung von Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten. Zu den Aufgabengebieten eines Sachverständigen gehört die Bewertung respektive Schätzung von Grundstücken und Gebäuden im Hinblick auf ihren Verkehrs- oder Ertragswert sowie ihren Mietwert. Der Mietwert ist nicht nur für eine Vermietung, sondern auch für eine Verpachtung interessant.
Sachverständige für Schäden an Gebäuden führen unter anderem Ortstermine durch, erläutern die erstellten Gutachten in Gerichtsverfahren, erstellen bzw. beantragen Zertifikate oder Qualitätssiegel zur Nachhaltigkeit bzw. zur Energieeffizienz eines Gebäudes, beurteilen die Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Hornorarforderungen. Sie ermitteln auch die Anteile des Verursachers bzw. Verantwortlichen am Gesamtschaden. In Absprache mit dem Bauherrn können sie auch Anträge auf Fördermittel einreichen, sofern sie in der Energieeffizienz-Experten-Liste der dena registriert sind. Die Kontrolle von Baumaßnahmen und deren Abnahme gehört zu den weiteren Aufgaben dieser Sachverständigen.
Für die Ausbildung zum Gutachter für Schäden an Gebäuden ist ein ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium Voraussetzung. Zu diesen möglichen Studienfächern gehören Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik sowie Wasser- und Bodenmanagement und Wassertechnologie. Ein Abschluss als Dipl.-Ing. ist hier durchaus anzustreben. Wer den gesetzlich geschützten Titel „Beratende/r Ingenieur/in“ führen möchte, muss über eine mehrjährige Fachpraxis verfügen, Mitglied in einer Länderingenieurkammer und in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eingetragen sein. Wer über mehrere Jahre in handwerksähnlichen Gewerken als Selbstständiger, Betriebs- oder Bauleiter, Handwerksmeister, Technmiker oder selbstständig im Baunebengewerbe tätig ist, bringt die erforderliche Qualifikation mit, um eine Sachverständigenausbildung für Schäden an Gebäudener absolvieren zu können. Nach der Ausbildung muss eine Prüfung abgelegt und bestanden werden. Erst dann darf man sich als Bausachverständiger bezeichnen.
Die Ausbildung zum Bausachverständigen findet meist in Lehrgängen oder Modulen statt. Diese können beispielsweise über eine Woche, aber auch über einen längeren Zeitraum laufen. Ein (vorbereitendes) Selbststudium und die Teilnahme an Webinaren ist bei einigen Anbietern ebenfalls möglich. Die Kosten für die Teilnahme an einem solchen Kurs kann beispielsweise das entsendende Unternehmen oder das Architekten- bzw. Ingenieurbüro tragen, in dem man weiterhin tätig ist.
In der Ausbildung werden den Teilnehmern Aufgaben und Arbeitsweisen des Sachverständigen, die fachliche Lehre und die Rechtslehre nähergebracht. Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Fachverbandsprüfung abzulegen, beispielsweise bei der DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH, beim TÜV oder bei einem Berufsfachverband.
Um regelmäßig auf dem aktuellsten technischen Stand zu bleiben, ist die Teilnahme an Anpassungsweiterbildungen sehr sinnvoll. Wer weiter aufsteigen möchte, der kann an sogenannten Aufstiegsweiterbildungen teilnehmen.
Hierzu bietet Ihnen die modal ganzjährige Ausbildungsmöglichkeit an, wie z.B.:
Infos zur Bau Sachverständigen Ausbildung
Infos zur Brandschutzbeauftragter Ausbildung
Infos zur Immobiliensachverständiger Ausbildung
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Vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden und Bauwerken übernehmen eine zentrale Rolle in der Beurteilung und Beweissicherung bei Bauprojekten. Ihre Arbeit ist geprägt von Objektivität und umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben.
Der Sachverständige untersucht unter anderem Wohn- und Geschäftshäuser sowie Hallen. Sein Aufgabengebiet kann sich zudem um die Untersuchung von Brücken, Straßen, Tunnel und Bauwerksteile erweitert haben. Er setzt unter anderem Lasermessgeräte, Digitalkameras, Laptops, einem online Lineal, Tablets oder Smartphones ein, auf denen auch spezielle Software abgespeichert ist. Zu den ihm vorliegenden Unterlagen können unter anderem Bauschädendokumente, Informationen zum öffentlichen Baurecht, Ausschreibungs-, Vergabe- und Abrechnungsunterlagen, VOB-Regelungen, Vertragstexte, Gerichtsbeschlüsse, Baunormen und Bauvorschriften, Vorschriften zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz, verschiedene Gutachten, Zeritifkate sowie Qualitätssiegel gehören. Zu seiner Büroausstattung werden unter anderem ein PC oder Laptop, ein Telefonanschluss mit Telefonanlage, ein Internetzugang, ein Drucker mit Kopier- und Scanfunktion sowie gegebenenfalls ein Faxgerät gehören.
Sachverständige für Bauwesen können in bereits betriebenen Sachverständigenbüros, beim TÜV Rheinland, weiteren Prüforganisationen und in verschiedenen Behörden angestellt arbeiten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, sich nach erfolgreicher Prüfung selbstständig zu machen, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Als Franchisenehmer kann man gegen eine Gebühr das bereits eingeführte Geschäftskonzept eines Franchisegebers am eigenen Standort übernehmen, oder sich an sogenannten Spin-off’s (Neugründungen) aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beteiligen. Unter Umständen gilt es dabei, rechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Bausachverständige haben auch in Zukunft eine sehr gute Perspektive. Es steht zu erwarten, dass nicht nur noch mehr Häuser errichtet, sondern auch viel in die Sanierung von Altbauten investiert wird. Hier ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen nahezu unerlässlich, um nicht irgendwelche Schäden zu übersehen, und auch deshalb, um den Verkaufs- bzw. Kaufpreis realistisch schätzen lasen zu können.
Grundsätzlich hängt das zu erreichende Einkommen von der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und auch der Verantwortlichkeit ab. Abhängig ist sie zudem von den Anforderungen, von der Branche, Region und dem Betrieb. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb tätig ist, bezieht sein Gehalt auf der Basis der tarifvertraglichen Vereinbarungen. In nichttarifgebundenen Unternehmen haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ihren monatlichen Lohn selbst zu verhandeln.
Angaben der Bundesanstalt für Arbeit zufolge verdienen Bausachverständige monatlich zwischen 3.900 und 5.900 Euro brutto. Dies ist natürlich auch vom Bundesland, in dem der Sachverständige angestellt ist, abhängig. Als selbstständiger Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und anderen Bauwerken können die Einkünfte noch etwas höher ausfallen. Wer in der freien Wirtschaft als Angestellter tätig ist, kann sein Gehalt selbst verhandeln.