Eine Technikklausel ist ein Verweis in Gesetzen, Vorschriften oder Verträgen, die einen Stand an Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik widerspiegeln.
Sie definieren sich unter anderem durch technische Normen und wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Sie werden in Begriffe gefasst, die auf einer “Dreistufentheorie“ aufbauen:
und die seit 1900 in über 35 Rechtsnormen eingingen, ohne dass sie vom Gesetzgeber allgemein verbindlich definiert wurden. Die rechtlich bindende Definition hat erst das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil zur Genehmigungsfähigkeit des Schnellen Brüters in Kalkar 1978 nachgeholt, deren ebenfalls abstrakte Formulierungen so lange rechtsverbindlich bleiben, wie der Gesetzgeber nicht andere Definitionen verbindlich festlegt - womit in naher Zukunft nicht zu rechnen ist.
Der Stand der Technik bezeichnet die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. Dies heißt nicht, dass jedes Unternehmen sich den Stand der Technik leisten kann, aber die Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor kann es schon.
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungenoder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt.
Vom Stand der Technik unterscheidet sich der Begriff der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“, er stellt tendenziell eine geringere Stufe der technischen Entwicklung dar, die Techniken müssen sich bereits in der Praxis bewährt haben. Die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bilden damit ein niedrigeres Anforderungsniveau als der Stand der Technik. Sie sind unter anderem in Teilen des Baurechts, aber auch der Sicherheitstechnik, vorrangig anzuwenden.
Es gibt in den einzelnen technischen Bereichen unterschiedliche Anforderungsprofile. Die Baubranche setzt hier andere Wertigkeiten als typische High Tech-Bereiche.
Die höchste Stufe der Leistungsskala ist mit dem Stand der Wissenschaft und Technik erreicht. Damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind. Sie müssen nicht erprobt oder wirtschaftlich tragbar sein.
Ein weiterer Begriff ist die „Beste erhältliche Technik“. Dieser Rechtsbegriff wird vor allem durch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten eingeführt.