Auto Wertgutachten - Restwertermittlung

Einleitung

Wann benötigt man ein so genanntes Wertgutachten für sein Auto? Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Markt- oder Restwert des Fahrzeug festgestellt werden soll.

Ein Restwert wird in der Regel nach Ablauf eines Finanzierungsvertrages angegeben, so z.B. bei Leasingverträgen. Noch häufiger wird der Begriff Restwert im Zusammenhang mit einem Autounfall gebraucht. Im Falle eines Leasingvertrages ist der Restwert eine Residualgröße, die die Differenz zwischen Anschaffungswert und Werteverlust angibt. Bei Autounfällen stellt der Restwert hingegen den auf dem Markt für das Fahrzeug erzielbaren Preis dar. D.h. er gibt an, wie viel das Auto (unrepariert) noch wert ist. Nach ständiger Rechtsprechung ist vor diesem Hintergrund der Restwert als Marktwert anzusehen.

Relevante Faktoren bei der Restwertermittlung

Relevant ist der Restwert eines Fahrzeugs somit insbesondere in Schadensfällen. Aber auch im Rahmen von Kauf- und Verkäufen kann die Restwertermittlung eine Rolle spielen.

Bei der Ermittlung des Restwertes sind grundsätzlich sehr viele Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere kommt es dabei auf den technischen und äußerlichen Zustand des Fahrzeugs an. Einige der relevanten Kriterien sind dabei das Baujahr, die Kilometerleistung, die Marke, das Modell aber auch das Angebot und die Nachfrage nach dem Fahrzeugtyp. Weiterhin sind Informationen über die letzte Hauptuntersuchung, die allgemeine Fahrbereitschaft und, insbesondere bei Unfällen, die Schadensart und -höhe durchaus relevant.

Eine Restwertermittlung obliegt grundsätzlich einem fachkundigen Gutachter, d.h. eine einfache Fahrzeugbewertung wird, insbesondere in Schadensfällen, zur Feststellung des Restwertes nicht ausreichend sein. Grundlage für die Restwertermittlung ist, bzw. sollte, gemäß dem Bundesgerichtshof, der „allgemeine, regionale Markt“ sein. An diesen hat sich jeder unabhängige und fachkundige Gutachter zu halten. Das von ihm erstellte Wertgutachten sollte zudem mit drei lokalen Angeboten hinterlegt werden, um so die Aussagekraft des Gutachtens zu untermauern. Bei dem allgemeinen, regionalen Markt handelt es sich im Ergebnis um regionale Kfz-Betriebe und Gebrauchtwagenhändler.

Dies gilt unabhängig davon, ob und an wen (insbesondere nach einem Unfall) das Fahrzeug später verkauft wird.

Daneben kann der Restwert über einen Sondermarkt, d.h. über die so genannte Restwertbörse ermittelt werden. Dieser Markt hat sich zum Großteil im Internet etabliert.

Wertgutachten für das Auto nach einem Verkehrsunfall

Die Restwertermittlung nach einem Unfall ist insbesondere wichtig, um festzustellen, ob das Fahrzeug einen Totalschaden aufweist. Der Restwert gibt an, wie viel das Auto zum jetzigen Zeitpunkt ohne Reparatur noch wert ist. Ein Totalschaden liegt demnach vor, wenn die Kosten einer Reparatur den so genannten Wiederbeschaffungswert übersteigen, d.h. eine solche wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Ebenso liegt ein (technischer) Totalschaden vor, wenn das Fahrzeug dermaßen zerstört ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, das Auto damit nicht mehr in einen fahrbereiten Zustand versetzt werden kann.

In beiden Fällen gibt der Restwert an, welchen Preis der Geschädigte beim Verkauf des Fahrzeugs noch erzielen würde.

Die Versicherungserstattung ergibt sich als Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und dem Restwert des Autos. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass der von der Versicherung ermittelte Restwert höher ist, als der auf dem allgemeinen Markt zu ermittelnde Wert, da dadurch die Versicherungsentschädigung geringer ausfällt. In einem solchen Falle sollte sich der Geschädigte stets an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, da dieser, wie bereits erwähnt, bei der Ermittlung des Restwertes nicht an die Angebote der Restwertbörsen gebunden ist.

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Restwertes ist der so genannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser ist insofern relevant, als dass bei der Berechnung der Wert des Autos unmittelbar vor dem Unfall und der eingetretene Schaden bekannt sein müssen, um so den Restwert ermitteln zu können.

Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, so steht es dem Geschädigten im Anschluss frei, das Fahrzeug ohne Reparatur weiter zu fahren, dieses an einen Kfz-Händler zu verkaufen oder aber das Restwert Angebot der Versicherung anzunehmen.

Allgemeiner Markt versus Sondermarkt

Seit Jahren kursieren Diskussionen darüber, über welchen Markt die Restwertermittlung erfolgen soll, insbesondere jedoch darüber, wie viel Aussagekraft der auf einer Restwertbörse ermittelte Restwert hat. Auch in der Rechtsprechung existieren hierzu zahlreiche Entscheidungen der Landesgerichte bzw. des Bundesgerichtshofes. Diese betonen im Wesentlichen, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall stets einen unabhängigen Kfz Gutachter mit der Restwertermittlung beauftragen sollte. Er ist ebenso berechtigt, dass Fahrzeug nach dem Unfall zu dem vom Gutachter ermittelten Wert zu veräußern, auch wenn dieser Preis den von der Versicherung berechneten bzw. angebotenen Wert unterschreitet. Anders würde es sich verhalten, wenn der Geschädigte das Fahrzeug zu einem höheren, als im Gutachten berechneten, Restwert verkauft. Diesen kann die Versicherung im Gegenzug in Abzug bringen.

Der Kfz Sachverständige hat in seinem Wertgutachten für das Auto neben dem Restwert auch die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Wertminderung anzugeben, um der Versicherung so eine Vergleichsrechnung zu ermöglichen. Neben den online Restwertbörsen gehören zum Sondermarkt auch die so genannten Verwertungsbetriebe, sowie die Restwerthändler.

Wertgutachten - Fazit

Die Restwertermittlung eines Fahrzeugs spielt insbesondere in Schadensfällen eine große Rolle.

Dadurch wird zum einen der noch erzielbare Preis festgestellt, zum anderen dient dieser der Feststellung des Schadensausmaßes und damit der Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt.

Insbesondere bei Verkehrsunfällen wird jedem Geschädigten ans Herz gelegt, einen fachkundigen Gutachter einzuschalten und den Restwert des Fahrzeugs von diesem ermitteln zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Auto im Nachhinein verwertet oder repariert wird. Es gibt dem Geschädigten hinreichend Sicherheit, und verhilft, den Schadensfall ohne jegliche Nachteile abzuwickeln. Gleichzeitig bietet der Restwert für den Geschädigten eine Entscheidungsbasis, wenn sich dieser hinsichtlich der Reparaturwürdigkeit nach einem Unfall nicht sicher ist.

 

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