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Die Immobilienbewertung ist nichts anderes als eine Wertermittlung. Dabei wird anhand eines bestimmten Verfahrens der Verkehrswert der Immobilie festgestellt. Der Verkehrswert ist gesetzlich wie folgt definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre ( § 194 BauGB).
In der Regel erfolgt die Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen (dazu weiter unten). Dieser erstellt ein Wertgutachten. Dieses Wertgutachten gibt an, wie viel die Immobilie zu einem bestimmten Stichtag wert ist. Es ist damit auch eine Art Neubewertung, da der Immobilienmarkt ständigen Schwankungen unterliegt.
Die Immobilienbewertung wird in vielen Bereichen verwendet. Nicht nur im privaten Bereich bei einem Kauf- oder Verkauf, sondern auch in der Architektur, im Bauwesen oder im Ingenieurwesen. Eine Immobilienbewertung wird auch für Banken, Makler oder gar das Finanzamt durchgeführt.