Bitte füllen Sie das E-Mail Formular aus und Sie erhalten den gewünschten Zeitplan per Mail oder Post.
per Mail/Post anfordern »Bitte legen Sie sich einen Account an und Sie können sofort, online und unverbindlich Einsicht auf alle Zeitpläne nehmen. Sie können Ihren Account für eine spätere Seminarbuchung nutzen oder auch Informationsmaterial bestellen.
Der Wiederbeschaffungswert eines Autos gibt allgemein den Wert bzw. den Betrag an, den man heute aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben/wiederzubeschaffen. D.h. der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag den man zahlen müsste, um bei einem seriösen Fahrzeughändler ein Auto zu erwerben, dass jenem Fahrzeug vor Eintritt eines Schadens entspricht.
Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem so genannten Restwert eines Fahrzeugs, der angibt, wie viel das Auto noch wert ist. Der Wiederbeschaffungswert fließt vielmehr in die Berechnung des Restwertes mit ein. Vom Wiederbeschaffungswert zu unterscheiden ist weiterhin der so genannte Zeitwert. Dieser gibt an, welchen Betrag man zum heutigen Zeitpunkt bei einem Verkauf für das Fahrzeug erzielen würde.
Hierzu bietet Ihnen die modal ganzjährige Ausbildungsmöglichkeit an. Unser Ausbildungsservice steht Ihnen bundesweit zur Verfügung!
Im Bereich Kfz Sachverständiger bieten wir Ihnen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
Lackschäden am Auto Der Kfz-Sachverständige in der Praxis Sondergutachten
In der Regel erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines Autos durch einen unabhängigen Gutachter. Als Orientierungsgröße wird oft die bekannte Schwacke Liste herangezogen, diese liefert einen ersten Durchschnittswert und ist damit hilfreich für die weitere Ermittlung. Ebenfalls relevant ist der regionale Markt für vergleichbare Fahrzeuge, woraus sich weitere Anhaltspunkte für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ergeben.
In die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes werden grundsätzlich alle Kosten einbezogen, die für eine Ersatzbeschaffung anfallen. Wiederbeschaffungspreis, sowie die Wiederbeschaffungskosten werden summiert. Abgezogen wird hingegen ein noch vorhandener Restwert. (siehe auch Artikel: Restwertermittlung)
Weitere Einflussgrößen im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ist eine ausführliche Fahrzeugbewertung. Hier spielen Faktoren wie das Alter und der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, die Nachfrage nach vergleichbaren PKW am Markt etc. eine große Rolle.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen, so wird der Wiederbeschaffungswert dem Listenpreis entsprechen.
Ebenso kann der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ermittelt werden, dies ist insbesondere bzw. häufig in Schadensfällen erforderlich.
Relevant ist der Wiederbeschaffungswert eines Autos insbesondere bei bzw. nach einem Verkehrsunfall. Dieser wird unter anderem dazu verwendet, festzustellen, ob der PKW einen Totalschaden aufweist. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 130% über dem Wiederbeschaffungswert liegen (so genannte 130%-Grenze), d.h. eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Ersetzt werden in diesem Fall in der Regel nur die Wiederbeschaffungskosten (auch wenn der Geschädigte lediglich die fiktiven Reparaturkosten geltend macht). D.h. wird die oben genannte 130%-Grenze deutlich überschritten, so bekommt der Geschädigte in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs.
Liegen die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, so hat der Geschädigte grundsätzlich ein Wahlrecht das Fahrzeug reparieren zu lassen, ein neues zu beschaffen oder aber nach Gutachten abzurechnen. Im Falle einer Reparatur werden die entsprechenden Kosten in voller Höhe erstattet. Rechnet er nach Gutachten ab, steht es ihm frei, wie er das Geld verwendet.
Etwas anderes ergibt sich, wenn die Reparaturkosten zwar den Wiederbeschaffungswert übersteigen, nicht jedoch um 130%. In diesem Fall gilt, im Einklang mit der Rechtsprechung, folgendes: die vollständigen Reparaturkosten können lediglich dann in vollem Umfang ersetzt werden, wenn der Geschädigte die Reparatur fachgerecht und in dem vom Sachverständigen
ermittelten Umfang durchführen lässt. Wird eine Reparatur hingegen nur teilweise durchgeführt, können lediglich die tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Je nachdem, ob es sich um ein Nutz- bzw. gewerbliches oder privates Fahrzeug handelt, spielt die Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines Autos eine Rolle.
Im Gebrauchtwagengeschäft wird oft die so genannte Differenzbesteuerung nach § 25 UStG angewandt. Demnach hat der Autohändler lediglich die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis zu besteuern.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen hingegen der Regelbesteuerung von 19%.
Für Verbraucher, die keine Unternehmer sind fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an. Diese ist damit bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nicht zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verbraucher eine Vorsteuerabzugsberechtigung hat.
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes werden die Versicherungen in der Regel pauschal die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 19% in Abzug bringen. Dies führt jedoch zu einem Nachteil beim Geschädigten, insbesondere dann, wenn das wiederzubeschaffende Fahrzeug nur noch auf dem privaten Markt erhältlich ist, wo keine Umsatzsteuer anfällt. Das Thema Kfz Steuer sollte man dann auch nicht aus den Augen verlieren, hierzu empfehlen wir diverse Kfz-Steuer-Rechner im Netz zu nutzen.
Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang festgelegt, dass die Umsatzsteuer nur dann zu erstatten ist, wenn diese tatsächlich angefallen d.h. aufgewendet wurde.
Aus Sicht der Gutachter ist festzuhalten, dass diese in Ihrem Gutachten stets eine Angabe zur Umsatzsteuer (Regelsteuersatz, Differenzbesteuerung, Umsatzsteuerfreiheit) mit aufnehmen sollten bzw. im Falle eines Totalschadens ebenso eine Angabe darüber machen sollten, ob der ermittelte Wiederbeschaffungswert einen Umsatzsteueranteil hat.
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist insbesondere in Schadensfällen relevant. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welchen Betrag man zum heutigen Zeitpunkt aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
TIPP: Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel: Was ist mein Auto wert?
Ermittelt wird der Wiederbeschaffungswert vom unabhängigen Gutachter. Dieser Wert wird insbesondere von der Versicherung im Rahmen der Schadensabwicklung herangezogen und mit den Reparaturkosten verglichen, um so die entsprechende Erstattung festlegen zu können.