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Dienstleistungen im Sachverständigenwesen decken eine große Bandbreite ab. Gutachter und Sachverständige werden z. B. für die Abgabe von gutachterlichen Stellungnahmen, Auslegungen, Empfehlungen zu früheren oder zukünftigen Begebenheiten und/oder Umständen beauftragt.
Gutachterliche Dienstleistungen stellen eine Beurteilung fachlicher Anforderungen wie auch den Erfüllungsgrad von Leistungen und Normen dar. Sie dienen der Begutachtung von Schäden und Werten und werden oft zur Konfliktlösung in gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Verfahren herangezogen.
Dienstleister im Sachverständigenwesen beraten, analysieren und bewerten, um eine korrekte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Die Qualität einer Sachverständigenleistung ist abhängig von der beruflichen Kompetenz, Unparteilichkeit, Objektivität, Unabhängigkeit und Integrität der beteiligten Sachverständigen.
Die Norm DIN EN 16775 sieht Mindestanforderungen für solche Kriterien vor, die auf jede Sachverständigenleistung Einfluss haben. Sie kann durch Gutachter und Sachverständigenoranisationen jeglicher Größe und Fachrichtung angewendet werden und dient der Verbesserung der Transparenz und des Verständnisses zwischen Auftraggeber und Experte.
Die erfolgreiche Anwendung der Norm sollte auch dazu beitragen, Hemmnisse bei der Bereitstellung grenzüberschreitender Sachverständigenleistungen abzubauen.
Die Norm berücksichtigt, dass es in Europa unterschiedliche Rechtssysteme und unterschiedliche Rechtsprechungen gibt, auf deren Grundlage jeweils andere Normen oder Anforderungen gelten können.
Zeitlicher Ablauf: 2-5 Monate
Unsere Seminare sind anrechungsfähig für ein Antragsverfahren bei einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Wir als Bildungsträger können Ihnen Empfehlungen für eine mögliche Zertifizierungsstelle nennen, jedoch sind Sie nicht an unsere Empfehlungen gebunden und können eigenständig einen Zertifizierer wählen.
Wichtiger Hinweis:
Wir unterstützen den Grundsatz, dass Sie nach einer Grundausbildung im Sachverständigenwesen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Gutachter vorweisen müssen, um das Antragsverfahren nach DIN EN 16775 einzuleiten. Diese Grundvoraussetzung ist unabdingbar, da Sie bei einem Antragsverfahren eine entsprechende Anzahl an Referenzgutachten einreichen müssen. Alle weiteren Voraussetzungen und Nachweise für die Antragstellung erhalten Sie bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
Sie interessieren sich für eine Zertifzierung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne