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Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 überprüft die Kompetenzen und Qualifikationen des Antragsstellers auf Übereinstimmung mit dem vorliegenden Zertifizierungsprogramm.
Es werden somit das Wissen und das Können überprüft und die fachliche Qualität und Kompetenz der Person in ihrem Tätigkeitsbereich zertifiziert.
Die bisher für die Personenzertifizierung maßgebliche DIN EN 45013 wurde durch die weltweit anerkannte Norm DIN EN ISO/IEC 17024 abgelöst. Sie wurde von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Im April 2003 wurde die ursprüngliche ISO/IEC 17024 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für elektronische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen (EN ISO/IEC 17024).
Im Oktober 2003 hat das DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) die Norm in das Deutsche Normenwerk übernommen und als Deutsche Norm DIN EN ISO/IEC 17024 herausgegeben. Grundlage für die Ausarbeitung der Norm sind die Anforderungen der EN 45013. Mit der neuen Norm wurden die Anforderungen an die Zertifizierungsstelle und an ihr Personal sowie die Aufgaben der Zertifizierungsstelle zur Durchführung des Zertifizierungsprozesses erweitert und ausführlicher beschrieben.
Dies bedeutet letztendlich noch höhere Qualitätssicherung in der Sachverständigenzertifizierung. Die DIN EN ISO/IEC 17024 wurde mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen zertifizieren, zu erreichen.
Zeitlicher Ablauf: ca. 2-3 Jahre
Unsere Seminare sind anrechungsfähig für ein Antragsverfahren bei einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Wir als Bildungsträger können Ihnen Empfehlungen für eine mögliche Zertifizierungsstelle nennen, jedoch sind Sie nicht an unsere Empfehlungen gebunden und können eigenständig einen Zertifizierer wählen.
Wichtiger Hinweis:
Wir unterstützen den Grundsatz, dass Sie nach einer Grundausbildung im Sachverständigenwesen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Gutachter vorweisen müssen, um das Antragsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17024 einzuleiten. Diese Grundvoraussetzung ist unabdingbar, da Sie bei einem Antragsverfahren eine entsprechende Anzahl an Referenzgutachten einreichen müssen. Alle weiteren Voraussetzungen und Nachweise für die Antragstellung erhalten Sie bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
Sie interessieren sich für eine Zertifizierung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne